Die neue Mediengebühr wird nach Ansicht von Christian Nienhaus, Vorsitzender der NRW-Zeitungsverleger, ARD und ZDF mehr Geld in die Kassen bringen. Das werde letztlich auch zusätzliche kostenlose Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen zur Folge haben.
Die kostenlosen Inhalte machten die Märkte kaputt, kritisierte der Verleger in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.
ARD und ZDF wiesen die Kritik zurück. Sie sei unzutreffend und werde durch Wiederholung nicht wahrer, erklärte die ARD-Pressestelle. „Tatsache ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Verbreitungswege, also Radio, Fernsehen und Internet nutzen kann – das ist sogar höchstrichterlich bestätigt“, hieß es in einer Mitteilung der Pressestelle.
„Wir kommen zu einer staatlich verordneten Mediengesellschaft, wo der öffentliche Sektor die Medien dominiert, weil Politiker in den Aufsichtsgremien eine große Rolle spielen“, sagte Nienhaus. „Darin sehe ich eine große Gefahr für unsere freiheitliche Ordnung, weil die Grundregeln der Pressefreiheit mit Füßen getreten werden.“
Die Rundfunkgebühr soll künftig nicht mehr nach Geräten, sondern nach Haushalten erhoben werden. Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe, kritisierte, dass ARD und ZDF Texte für das Internet verfassten und damit eine Art Zeitung online stellen – als kostenlose Konkurrenz zu den Angeboten der Verlage. „Es geht uns nicht um die Konkurrenz. Zeitung machen können wir im Zweifel besser. Es geht hier darum, dass jemand steuerfinanziert – die neue Mediengebühr ist als Steuer zu klassifizieren – kostenlos Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputtmacht. Und das finden wir politisch skandalös und illegal.“
ZDF-Sprecher Alexander Stock sagte zur Kritik von Nienhaus: „Nur weil öffentlich-rechtliche Angebote im Internet Herrn Nienhaus stören, sind sie noch lange nicht illegal.“ Er verwies darauf, dass die Online-Angebote von ARD und ZDF einen Drei-Stufen-Test durchlaufen hätten: „Dabei wurden aus Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Verleger zahlreiche Angebote zum Leidwesen der Nutzer aus den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten entfernt.“[fp]
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