Novelle des Deutsche Welle-Gesetzes passiert Bundeskabinett

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Intendant der Deutschen Welle, Erik Bettermann, hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Novellierung des DW-Gesetzes begrüßt.

Vor der Bundespressekonferenz sagte Bettermann am heutigen Mittwoch in Berlin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Christina Weiss, sei „im Wesentlichen ein überzeugender Wurf gelungen“. Die vorgesehene Neufassung der rechtlichen Grundlagen für die Deutsche Welle (DW) werde „die journalistischen und unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten erweitern sowie die Staatsunabhängigkeit des deutschen Auslandsrundfunks substanziell stärken“. Der Intendant hob hervor, die Novelle enthalte „wichtige Kernforderungen der Deutschen Welle an ein neues, zeitgemäßes Gesetz“. Insgesamt beruhe es auf einem „sehr freiheitlichen Verständnis von Rundfunkautonomie“. Die Gesetzesnovelle schaffe die Voraussetzungen, mehr als bisher flexibel auf die weltpolitischen Herausforderungen zu reagieren. Die Position der DW als bedeutendes Instrument auswärtiger Medien- und Kulturpolitik werde fester verankert.
 
Mit Blick auf den neu formulierten Programmauftrag des Senders sagte er: „Ein deutscher Auslandsrundfunk, der sich im 21. Jahrhundert, im Zeitalter der Globalisierung positioniert und wettbewerbsfähig bleiben will, muss sich für eben diese globale Welt stärker öffnen.“ Die Begrenzung des gesetzlichen Auftrags ausschließlich auf die Vermittlung eines Deutschlandbildes sei „längst obsolet gewesen“. Informationen „aus der Region für die Region“ seien unerlässlich, um Hörer, Zuschauer und Internet-Nutzer an die DW zu binden.
 
Für das von dem neuen Gesetz intendierte Ziel, den Dialog der Kulturen und die Verständigung zwischen den Völker zu fördern, stehe die Deutsche Welle „seit mehr als 50 Jahren“. Mit ihrer Multinationalität – Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus über 60 Nationen – und ihrem spezifischen Know-how wirke sie zurück auf den gesellschaftlichen Diskurs in Deutschland. Dass die bisherige Aufgabenstellung der DW, Hörfunk und Fernsehen für das Ausland zu veranstalten, um Telemedien erweitert wurde, bezeichnete Bettermann als „längst überfällig“. Für ein transnational agierendes Programmunternehmen sei die Nutzung des Internet wie anderer moderner Informations- und Kommunikationstechnologien unverzichtbar. Die gesetzliche Bestätigung des „außerordentlich erfolgreichen Onlineangebots dw-world.de sichert seinen Ausbau zur dritten Säule des deutschen Auslandsrundfunks im Sinne seiner Aufgabenstellung ab“, so der Intendant. Hier unterscheide sich der Auftrag der Deutschen Welle von dem der Inlandssender.
 
Als „innovativen Schritt mit Modellcharakter“ bezeichnete Bettermann die Bestimmungen des Gesetzentwurfs zur Selbstregulierung und Aufgabenplanung der Deutschen Welle. Die geforderte Selbstevaluierung begrüße er ausdrücklich, so der Intendant. Sie biete die Möglichkeit, in einem kontinuierlichen, transparenten Diskussionsprozess „das Wissen um die Bedeutung eines leistungsfähigen Auslandsrundfunks für das Land in unserer Gesellschaft zu erhöhen“.
Für die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der DW sei von besonderer Bedeutung, dass das Gesetz „für einen mittelfristigen Zeitraum ein höheres Maß an Planungssicherheit als bisher“ verspreche. Die DW könne nun in ihrer Aufgabenplanung ihre Schwerpunkte unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Bundestag und Bundesregierung selbst setzen. Die Aufgabenplanung werde nach den neuen Bestimmungen durch den vierjährigen Planungszeitraum, die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung und die Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers sichergestellt. Bettermann wies darauf hin, dass hier in dem Gesetzentwurf ein „Widerspruch“ bestehe: Zu einer mittelfristigen Planungssicherheit gehöre auch eine flexiblere Wirtschaftsführung. Wichtigstes Instrument hierfür sei der Grundsatz der überjährigen Verfügbarkeit finanzieller Mittel. „Um Effizienz und Wirtschaftlichkeit optimal zu gewährleisten ist dies jedoch mehr als wünschenswert“, sagte Bettermann.
Der Intendant verwies auf die ursprüngliche Forderung der Deutschen Welle, dass über die vorgesehenen Bestimmungen des neuen Gesetzes hinaus – ebenso wie bei den Landesrundfunkanstalten – die Finanzierungshöhe durch eine unabhängige Kommission ermittelt werden solle. Grund sei, dass die Finanzierung der DW „in verfassungskonformer Weise“ auszuprägen sei, wozu einerseits die mittelfristige Finanzierungssicherheit, andererseits die Feststellung der Finanzierungshöhe durch eine unabhängige Kommission gehöre. Dazu liege ein rundfunkrechtliches Gutachten vor, das sich in diesem Sinne auch für die Deutsche Welle für ein Finanzierungsverfahren nach den Grundsätzen des 8. Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen habe. [lf]

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