Ist eine Software zum Blockieren von Werbung im Internet erlaubt – oder gehört sie verboten? Mit dieser Frage hat sich am Donnerstag das Oberlandesgericht München befasst.
Nach stundenlanger Verhandlung erging zunächst kein Urteil. Das Gericht wollte den Prozessparteien schriftlich mitteilen, wie es weitergeht. Medienunternehmen wie die „Süddeutsche Zeitung“ und ProSiebenSat.1 wollen die kostenlose Werbeblocker-Software Adblock Plus der Kölner Firma Eyeo verbieten lassen und verlangen Schadenersatz. Allein im Verfahren zwischen der Firma und der „Süddeutschen Zeitung“ – einem von insgesamt drei – bezifferte das Gericht den Streitwert auf 2,5 Millionen Euro.
Nach Meinung der Kläger greift die Software, die Werbung im Internet blockieren kann, erheblich in die Strukturen ihrer Internetseiten mit journalistischen Inhalten ein. In der Folge könnten annähernd keine Werbeerlöse mehr erzielt werden.
Die Unternehmen bemängeln vor allem, dass es zum Geschäftsmodell von Eyeo gehöre, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermöglichen. Ziel sei es, dass die Unternehmen sich dann „in ihrer Not an die Beklagte wenden“, führte ein Anwalt der „Süddeutschen Zeitung“ aus. Medienhäuser müssten entweder große Umsatzeinbußen hinnehmen – „oder sich dem Geschäftsmodell beugen“. Ein Anwalt von ProSiebenSat.1 sprach von „freikaufen“.
Die vorherige Instanz hatte die Klagen weitgehend abgewiesen, dagegen legten die Medienunternehmen Rechtsmittel ein. [dpa]
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