Telko-Verbänden und Vodafone war die Routerfreiheit in Glasfasernetzen ein Dorn im Auge. Doch die Bundesnetzagentur hat final im Sinne der Nutzer entschieden. Verbraucherzentralen und die Telekom wird das freuen.
Verbraucher haben auch künftig die freie Wahl, welchem Router sie an ihrem Glasfaseranschluss anschließen. Die Bundesnetzagentur hat ihre finale Entscheidung zugunsten der Routerfreiheit im Amtsblatt 02/2025 veröffentlicht. Vorangegangen waren seit 2022 gemeinsame Anträge der Telko-Branchenverbände Anga, Breko, Buglas, VATM und VKU sowie Vodafone. Darin hatten die Antragsteller gefordert, den Netzabschlusspunkt für passive FTTH-Glasfasernetze zu ändern. Ein somit neuerlicher Routerzwang hätte es für Vodafone und Co gerechtfertigt, monatlich geliehene Endgeräte in Rechnung zu stellen.
Konkret argumentierten die Verbände und Vodafone, eigene Endgeräte der Nutzer würden die Störanfälligkeit im Netz erhöhen. Die Umsetzung des passiven Netzabschlusspunktes könnte kostspielige Anpassungen der Telko-Infrastruktur nach sich ziehen. Dies sei jedoch nicht ausreichend belegt worden, urteilte die Netzagentur. Auch das Durchlaufen eines Prüfprogramms der Gerek-Leitlinien habe keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass der Netzabschlusspunkt für passive optische Netze (PON) verlegt werden müsse.
Bundesnetzagentur: Routerfreiheit am Glasfaseranschluss bleibt bestehen
„Die Zugangsgewährung am passiven Netzabschlusspunkt erlaubt es dem Bürger, durch eine freie Wahl zwischen (insbesondere integrierten) Endgeräten, die für ihn am besten geeignete Einrichtung zu wählen und die ihm angebotenen Dienste bestmöglich auszunutzen“, heißt es im Bescheid der Netzagentur.
Dass die Routerfreiheit bestehen bleibt, hat laut Bundesnetzagentur aber nicht nur Vorteile für die Verbraucher, sondern auch für den Wettbewerb der Anbieter.
Nicht nur die Verbraucherzentralen, auch der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) und die Telekom (MagentaTV) samt ihrer Joint Ventures hatten sich gemeinsam für die Routerfreiheit ausgesprochen. Entsprechend reagierte der VTKE auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur und sprach von einem „notwendigen positiven Signal für die Digitalisierung in Deutschland“.
Der Routerzwang war bereits 2015 abgeschafft und die Endgerätfreiheit für Glasfaseranschlüsse 2016 im Telekommunikationsgesetz verankert worden. Ungeachtet dessen installieren viele Anbieter fest verbaute Glasfasermodems (ONT) hinter der Glasfaseranschlussdose.
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- Glasfaser-Kabel-Telekom: © Deutsche Telekom