
Frankfurt/M. – In seinem jahrelangen Streit mit der Deutschen Bank hat der Medienunternehmer Leo Kirch erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Mit seiner Strafanzeige ist Kirch nun endgültig gescheitert.
Das Oberlandesgericht Frankfurt teilte mit, dass es Kirchs Antrag auf Klageerzwingung abgewiesen hat. Der einstige Medienunternehmer hatte mit der Klage erreichen wollen, dass die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Breuer strafrechtlich vorgeht.
Kirch wirft dem einstigen Top-Manager vor, durch ein Interview über finanzielle Probleme bei der Kirch-Gruppe, die Pleite des Medienunternehmens verursacht zu haben. Das OLG ist jedoch der Ansicht, dass Kirch die Ermittlungen nicht erzwingen kann. [mw]
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