Die Diskussionen um den Rundfunkbeitrag gehen in eine nächste Runde. Ein neuer Vorschlag von insgesamt sechs Bundesländern bringt neuen Schwung in die Debatte.
Die bereits monatelange Diskussion um den Rundfunkbeitrag ist um ein weiteres Kapitel reicher. Zumindest wenn es nach Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Thüringen und Sachsen ginge, sollte das Modell für ARD und ZDF angepasst werden. Wie der Fachdienst „Medienkorrespondenz“ berichtet, haben die betreffenden Bundesländer jetzt konkrete Vorschläge für die Öffentlich-Rechtlichen vorgelegt.
Die sechs Parteien haben sich demnach auf einen Reformplan für ARD, ZDF und Deutschlandradio verständigt. Das entwickelte Gesamtkonzept spricht nicht nur den Rundfunkanstalten mehr Verantwortung zu, es stellt auf der anderen Seite auch ihre inhaltliche Arbeit auf den Prüfstand.
Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe könnte der Rundfunkbeitrag in diesem Zuge bereits 2019 „indexiert“ werden. Das heißt, dieser würde in Abständen von zwei Jahren auf Basis der jährlichen Inflationsrate steigen. Als Ausgangswert soll dabei jedoch nicht die aktuelle Beitragshöhe von monatlich 17,50 Euro, sondern ein Wert 17,20 Euro als Maßstab fungieren. In der Folge würde diese Praxis dazu führen, dass Anfang 2021 eine Anhebung auf vermutlich 17,86 Euro anstehen würde. Für die Länder bedeutete diese Regelung, dass sie nicht mehr alle vier Jahre die Höhe des Rundfunkbeitrags beschließen müssten.
Dadurch würde sich auch die Rolle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ändern. So hätte sie nicht mehr wie bisher die Aufgabe, den angemeldeten Finanzbedarf der Sender zu prüfen und Vorschläge zur Höhe des Rundfunkbeitrags zu machen, sondern könnte stattdessen ein Gremium werden, das kontrolliert, ob die Anstalten wirtschaftlich mit den Beitragsgeldern umgehen und ob sie ihren Auftrag erfüllen.
Darüber hinaus wollen die sechs Bundesländer den Auftrag von ARD, ZDF und Co. verändern. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen sich stärker fokussieren. Wenn es nach Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Thüringen und Sachsen geht, wären das die Bereiche Information, Kultur und Bildung. Unterhaltung würde in diesem Modell wieder mehr in den Hintergrund rücken.Weniger Unterhaltung, mehr Information
Zum anderen sollen die Sender künftig zum Teil selbst entscheiden, welche TV- und Radioprogramme sie betreiben. Mehr Freiheiten bei ihrer Budgetverwendung sollen laut „Medienkorrespondenz“ der Schlüssel dazu sein. Spartenprogramme wie ZDFneo, One, Kika, Tagesschau24, Phoenix oder ZDFinfo könnten dabei gestrichen oder zusammengelegt werden. Für die Hauptkanäle wie Das Erste, die Dritten, das ZDF und Arte würde das natürlich nicht gelten. Wollen die Sender bei ihren Spartenprogrammen etwas ändern, müssen sie erst einen Drei-Stufen-Test absolvieren, der bisher nur für Online-Angebote gilt.
In wie weit ein Modellwechsel für den Rundfunkbeitrag, wie ihn sich die sechs Bundesländer wünschen, umsetzbar ist, wird voraussichtlich am 13. Juni auf der nächsten Sitzung der Rundfunkkommission der Länder diskutiert. Ende Januar hatten sich die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen, um den Auftrag von ARD und ZDF zu ändern. Sachsen folgte und Thüringen ist noch ganz frisch im Bunde. [PMa]
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