Im langjährigen Streit um das Erbe des verstorbenen Verlegers Axel Cäsar Springer sorgt ein Gerichtsentscheid für neuen Ärger. Nach einem Beschluss des Berliner Amtsgerichts Schöneberg vom 9. Mai wurde die Testamentsvollstreckung für Springers Erbe nie beendet
Eine Beendigung sei weder „aktenkundig noch belegt“, heißt es in demSchreiben, das dem Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ vorliegt, heißt es in einer Vorabmeldung.Das Gericht fordert deshalb den inzwischen 84-jährigen früherenSpringer-Chef Peter Tamm auf, binnen zwei Monaten zu erklären, ob er alsErsatz-Testamentsvollstrecker zur Verfügung stehe.
Springers Enkel Axel Sven Springer hatte sich sieben Jahre lang mitseiner Stief-Großmutter Friede Springer um die Verteilung des Vermögensgestritten. 2009 verlor er endgültig vor Gericht. Der Beschluss werfenun erneut die Frage auf, welcher letzte Wille des Verlegers überhauptgültig ist.
1995 hatten Springers Erben mit den amtierendenTestamentsvollstreckern vertraglich vereinbart, die Vollstreckung zubeenden. Doch für das Amtsgericht zähle nun offenbar allein Springersletzter formgültiger Wille: Zwei Jahre vor seinem Tod hatte der Verlegerin seinem Testament festgelegt, dass die Vollstreckung 30 Jahre betrageund Peter Tamm als Ersatz-Testamentvollstrecker benannt. [rh]
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