Ist ARD-alpha ein neuer TV-Kanal oder nur ein alter Sender mit neuem Etikett?Medienrechtlich ist der Status des Bildungskanals aktuell umstritten. Eine Entscheidung muss nun die Politik fällen. Doch hat diese nicht durch ihr Schweigen eigentlich schon gesprochen?
Bereits im Juni 2014 hatte der Bayerische Rundfunk (BR) seinen Spartenkanal BR-alpha in ARD-alpha umbenannt. Die Umbenennung sollte dabei – das hatte man beim BR von Anfang an so kommuniziert – symbolisch für eine stärker bundesweite Ausrichtung des Senders stehen und nicht für das Ablösen eines Kanals durch einen Neuen. Zwar hatte es im Zuge der Umbenennung und in den folgenden Monaten auch programmlich einige Änderungen gegeben, allerdings wollte man diese nicht als grundlegende Neuausrichtung des Senders verstanden wissen.
Doch wie sich nun herausstellt, könnte die Umbenennung von BR-alpha durchaus medienrechtliche Konsequenzen haben. Beim Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland stellte man sich nämlich bereits im Oktober 2014, also wenige Monate nach der Namensänderung, auf den Standpunkt, es würde sich bei ARD-alpha um einen gänzlich neuen Sender handeln, der auch rechtlich so zu behandeln sei. Für den Kabelnetzbetreiber bedeutet dies: ARD-alpha ist nicht wie BR-alpha automatisch durch die Must-Carry-Regelung geschützt, wonach ein Kabelnetzbetreiber verpflichtet ist, alle landesweit relevanten öffentlich-rechtlichen Sender auch analog zu verbreiten.
Dieser Rechtsauffassung hat nun auch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) weitgehend zugestimmt und die Pläne von Kabel Deutschland, ARD-alpha aus den analogen Kabelbouquets zu werfen, für medienrechtlich unbedenklich erklärt. Für die endgültige Klärung des rechtlichen Status von ARD-alpha verwies die BLM zwar an den Gesetzgeber, einstweilen kann Kabel Deutschland das Programm aber aus den analogen Netzen werfen, weil es nach Auffassung der BLM nicht von den Must-Carry-Regelungen geschützt wird.Stillschweigende Duldung?
Doch es stellt sich die Frage, ob nicht der Gesetzgeber längst seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass es sich bei ARD-alpha lediglich um BR-alpha unter neuem Namen handelt. Einen Aufschrei der Politik, der Bayerische Rundfunk würde mit Umbenennung und Neuausrichtung seines Bildungskanals gegen seinen gesetzlichen Auftrag verstoßen, gab es bislang jedenfalls nicht. Genau diesen hätte es aber geben müssen, wenn es sich bei ARD-alpha tatsächlich um einen neuen Sender handeln würde. Immerhin kann der BR ohne eine ausdrückliche Beauftragung der Politik genauso wenig neue Sender aus dem Boden stampfen, wie er alte Sender einfach einstellen kann.
Tatsächlich hatte es entsprechende Kritik gegeben. Doch geäußert worden war diese lediglich vom Verband privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) und nicht von führenden Medienpolitikern. Diese scheinen ARD-alpha bislang zumindest nicht kritisch zu sehen. Eine Klärung des medienrechtlichen Status von Alpha könnte jedoch nun anstehen. Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN kündigte Prof. Dr. Albrecht Hesse, der Justitiar des Bayerischen Rundfunks, an, dass man nun sowohl rechtlich gegen die Entscheidung der BLM vorgehen, als auch die Politik zur medienrechtlichen Klärung bitten wolle. [ps]
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