Der lokale Hörfunk stellt eine wichtige Alternative zum privaten und öffentlich-rechtlichen Radio dar. In Hamburg und Schleswig-Holstein wird dieser künftig verstärkt von der MA HSH gefördert. Dies sieht der neue Medienstaatsvertrag vor.
Analog zum Lokalfernsehen gehören auch die Hörfunkstationen vor Ort für viele Menschen zu den wichtigen Informations- und Unterhaltungsquellen abseits der großen Privat- oder öffentlich-rechtlichen Sender. In Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen sich die Lokalsender künftig über erhöhte finanzielle Unterstützung freuen. Möglich macht dies der zum 1. April in Kraft getretene 6. Medienänderungsstaatsvertrag HSH.
Eine der Änderungen sieht vor, den nichtkommerziellen lokalen Hörfunk in der Region durch die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) künftig mit bis zu 280.000 Euro jährlich zu fördern. Entsprechende Richtlinien sollen durch den Medienrat am 26. April 2017 verabschiedet werden. Nicht mehr gefördert werden dagegen Medienkompetenz-Projekte Dritter, auch die Anbieterabgabe, welche alle Rundfunkanbieter mit einer Zulassung und einer Zuweisung der MA HSH jährlich an die Behörde zu entrichten hatten, wird abgeschafft.
Einen Aspekt, den auch Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH, positiv hervorhebt: „Im zehnten Jahr ihres Bestehens hat die MA HSH erstmals eine Finanzierungsgrundlage, die nicht von der Anbieterabgabe abhängig ist. Eine gute Basis, um die neuen Herausforderungen einer konvergenten Regulierung als unabhängige, staatsferne Einrichtung weiter konsequent angehen zu können.“[buhl]
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