Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Teil des Europarats in Straßburg, hat in einem neuen Leitbericht den Stand der Must-Carry-Bestimmungen für öffentlich-rechtliche Sender analysiert. Gemäß der Must-Carry-Regelungen könnten Rundfunknetze, die zur Übertragung verpflichtet sind, auch ein Entgelt erwarten. Allerdings seien die Regelungen auch „technologieneutral“ für alle Übertragungswege auszulegen.

In Deutschland wird nach der Kündigung der Einspeiseverträge mit den großen Kabelnetzbetreibern  von Seiten der ARD und des ZDF seit Monaten über die Must-Carry-Regelungen gestritten. Jetzt hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Teil des Europarats in Straßburg, den Stand der Must-Carry-Bestimmungen für öffentlich-rechtliche Sender in einem neuen Leitbericht, der am 1. Oktober 2012 veröffentlicht wurde, analysiert. Die Autoren des Beitrags Nico van Eijk und Bart van der Sloot, vom Institut für Informationsrecht (IViR) in Amsterdam, konzentrieren sich darin auf Artikel 31 der EU-Universaldiensterichtlinie sowie auf bestimmte Präzedenzfälle aus der europäischen Rechtsprechung.

Ihre Analyse beginnen sie mit einer Kurzdefinition der Grundlagen gesetzlicher Must-Carry- und Must-Offer-Bestimmungen. Demnach zielt Must-Carry darauf ab, für die vorgegebenen Sender den Zugang zu bestimmten Rundfunknetzen zu garantieren. Must-Offer zielt im Gegensatz dazu darauf ab, dass die betreffenden Sender ihrerseits auch die Verpflichtung haben, ihre Inhalte den Netzen zur Verfügung zu stellen, nicht zuletzt um die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit vieler Verteilernetze zu gewährleisten.
 
In ihrer Zusammenfassung der  Hauptbestandteile der EU-Universaldienste-Richtlinie erläutern die Autoren anschließend, dass Übertragungspflichten „nur Rundfunknetzen auferlegt werden können, die das Hauptmittel zum Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen für eine erhebliche Anzahl von Endnutzern darstellen“. Darüber hinaus, und dieser Punkt dürfte besonders im Hinblick auf den Streit um die Einspeisegebühren in Deutschland interessant sein, „können Netze, die durch gesetzliche Must-Carry-Bestimmungen zur Übertragung bestimmter Sender verpflichtet sind, ein Entgelt von diesen Sendern erwarten“.
 
Das Entgeld müsse dabei jedoch „diskriminierungsfrei, transparent und verhältnismäßig“ sein. Auch weisen die Autoren darauf hin, dass die Must-Carry-Regelung gemäß der Richtlinie „technologieneutral“ ist. Das bedeutet, dass sie in gleichem Maße auf Satellitenrundfunknetze, terrestrische Rundfunknetze, Kabelnetze und IPTV anwendbar ist. Die gesetzlichen Regelungen würden sich dabei jedoch nur auf die vorhandenen Verteilerkapazitäten erstrecken und nicht auf die Inhalte selbst. [ps]

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60 Kommentare im Forum
  1. AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht das klingt garnicht gut, klingt als könnte Kabel Rückstand doch wieder Kohle einfordern :-(
  2. AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht Und nicht nur die KDG. Andere, auch kleine Netze auch. Sollte dieser Leitbericht der EU tatsächlich maßgebend sein und in den kommenden KDG vs ÖR Prozessen herangezogen werden, dann sieht es wohl in der Tat düster aus für die ÖR. Dann geht Kosten sparen wohl nur noch über die Schiene "freiwillige Auskabelung von Spartensendern" verbunden mit der regionalen Must Carry Regelung. Nur ob das beim Zuschauer gut ankommt ist auch fraglich.
  3. AW: Neuer Leitbericht zu Must-Carry-Regelungen veröffentlicht Es bleibt also spannend im "Kabelstreit". Warten wir mal ab, was in den nächsten Wochen und Monaten passiert. Noch sind es drei Monate, bis die Verträge der ÖR mit den großen Kabelnetzbetreibern auslaufen. @Redaktion DF: Wie im Rest des Artikels darf natürlich auch hier gern das "Endgeld", welches nichts mit Geld oder einem Ende zu tun hat, auch als "Entgelt" geschrieben werden ;-)
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