
Mainz – Am Donnerstag tritt der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit den neuen Regelungen zur Werbung im Rundfunk und bei den Telemedien in Kraft. Vor allem im Werbesektor wird es Änderungen geben.
Der neue Vertrag stelle die Regelungen zur Rundfunkwerbung auf eine neue Grundlage, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Kurt Beck (SPD), am Mittwoch. Vor allem für private Sender würden die bestehenden europäischen Beschränkungen weitestgehend gelockert. Die Neuregelung sei vor allem durch gravierende Einnahmeverluste der Medien durch die Abwanderung von Werbung ins Internet zum einen, und ständige Verstöße gegen die Regelungen zur Schleichwerbung zum anderen, nötig geworden, sagte Beck.
Der neue Vertrag enthält Werbe-Lockerungen. Produktplatzierungen bleiben grundsätzlich verboten. Es gibt aber sowohl für den privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ausnahmen. Private Sender dürfen demnach Produkte in Sendungen gegen Bezahlung platzieren, müssen aber vor und nach der Sendung darauf hinweisen. Öffentlich-rechtliche Sender dürfen dies nur bei angekauften Produktionen. Grundsätzlich verboten sind kostenlose, sogenannte Produktbeistellungen in Sendungen.
Produktplatzierungen in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen sowie im Kinderprogramm bleiben verboten. Kindersendungen dürfen nach wie vor nicht durch Werbung unterbrochen werden. Außerdem dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender auch weiterhin keine Werbung an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr ausstrahlen. [mw]
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