
Köln – Die Parlamente der Länder haben den elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet.
Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und sieht eine Erhöhung der
monatlichen Rundfunkgebühr um 24 Cent für ein Radio auf 5,76 Euro (Grundgebühr) und um 95 Cent auf 17,98 Euro für ein Radio und ein Fernsehgerät vor.
Wenn kein Radio und/oder Fernsehgerät vorhanden ist, ist für ein so genanntes neuartiges Rundfunkgerät weiterhin nur die Grundgebühr zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2009 ist dies eine monatliche Gebühr von 5,76 Euro.
Wer seine Gebühren durch einen Dauerauftrag zahlt, muss der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zufolge selbst tätig werden und bei seinem Geldinstitut den Auftrag auf die geänderte Gebührenhöhe umstellen. Rundfunkteilnehmer, die als Einzelüberweiser oder per Lastschriftzahler die Gebühren zahlen, müssen keine Änderung bei ihrem Geldinstitut veranlassen. [cg]
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