Urheber sollen sich gegen Internetplattformen, die urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik systematisch illegal anbieten, über eine neue Anlaufstelle zur Wehr setzen können. Dazu wurde eine Clearingstelle mit dem Ziel eingerichtet, solche Webseiten leichter sperren zu können.
Am Donnerstag hat die Stelle die Sperrung eines Streamingportals veranlasst, weil dort Inhalte angeboten worden seien, die gegen das Urheberrecht verstoßen, teilte die Bundesnetzagentur in Bonn mit. Mit einer so genannten Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre) können Provider nun den Zugriff auf eine solche Seite für ihre Kunden beschränken. Die Bundesnetzagentur teilte weiter mit, die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) sei eine gemeinsame Initiative von betroffenen Unternehmen, Branchenverbänden und Internetzugangsanbietern. Die Bundesnetzagentur selbst gehört nicht zu der Stelle, ist aber in das Verfahren einer Sperre eingebunden: Sie muss vorher prüfen, ob bestimmte Voraussetzungen dafür vorliegen – es geht speziell um den Bereich Netzneutralität.
„Die Clearingstelle schafft ein effizientes und zügiges Verfahren, um strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten sperren zu lassen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Das neue Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, auf die Rechteinhaber bislang angewiesen sind. Die Bundesnetzagentur leistet ihren Beitrag, um die Vorgaben zur Netzneutralität zu sichern.“ Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte zuerst über die neue Clearingstelle berichtet.
Nachverfolgung meist schwierig
Strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten sind solche, deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet ist. Ein Beispiel: Filme können massenhaft von Nutzern illegal angesehen werden. Die Anbieter verfügen nicht über die notwendigen Streaminglizenzen, Urheber und Streamingportale werden so benachteiligt, und ihnen entgehen Einnahmen. Die illegalen Seiten erzielen zugleich selbst Werbeerlöse.
Laut Netzagentur fehlten Rechteinhabern bislang effiziente Zugriffsmöglichkeiten, um gegen Betreiber von Webseiten vorzugehen, die das Urheberrecht systematisch verletzen. Ein Problem sei auch, dass die illegalen Streamingseiten häufig aus nicht-europäischen Ländern betrieben werden, die eine behördliche Zusammenarbeit verweigerten.
Der Digitalverband Bitkom war Mitinitiator der Clearingstelle. Geschäftsleiterin Susanne Dehmel sagte: „Das Risiko für Verbraucher, auf solche urheberrechtsverletzenden Inhalte zu stoßen, wird sich damit deutlich reduzieren.“ Internetnutzer könnten sich so sicherer im Netz bewegen. „Das gilt auch für Eltern, die sich sorgen, dass ihre Kinder eventuell illegale, urheberrechtsverletzende Inhalte aus dem Netz herunterladen könnten.“
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