Wer einen Vertrag im Internet geschlossen hat, kann ihn künftig leichter kündigen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Juli:
Wegfall der EEG-Umlage
Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage weg, die Kunden über die Stromrechnung zahlen. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.
Verträge im Internet leichter kündigen
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.
Ausweitung der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte ab Juli
Die Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte wird am 1. Juli ausgeweitet. Dann sind zum Beispiel auch Supermärkte und Discounter davon betroffen, wenn sie solche Geräte mehrmals im Jahr anbieten.
Mobilfunk
Eine neue EU-Verordnung bringt Verbesserungen für Mobilfunkkunden. Sie sollen ab Juli im EU-Ausland dieselben Dienstleistungen nutzen können wie zu Hause – soweit im besuchten Mitgliedstaat dieselben Netze und Technologien zur Verfügung stehen. So sollten Verbraucherinnen und Verbraucher, die zu Hause 5G nutzen können, auch in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen Zugang zu 5G-Diensten bekommen. Außerdem sollen Roamingdienste automatisch unterbrochen werden, um so weitere Gebühren zu vermeiden, wenn durch den Verbrauch von Daten- oder Gesprächsvolumen zuvor festgelegte Obergrenzen erreicht wurden. Dies gilt auch für das Roaming außerhalb der EU.
Bildquelle:
- df-kuenidgungsbutton: © kebox via stock.adobe.com