Im Streit um überteuerte Netzentgelte für die Nutzung von Kabelkanälen hat Kabel Deutschland vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Richter wiesen die Klage ab, mit der Kabel Deutschland rund 350 Millionen Euro von der Telekom forderte.
Rückschlag für Kabel Deutschland: Nachdem der Kabelnetzbetreiber im April 2012 wegen vermeintlich überteuerten Netzentgelten Klage gegen die Deutsche Telekom eingereicht hatte, muss der Konzern nun eine Niederlage im Fall hinnehmen. Wie das zuständige Landgericht Frankfurt am Main am Mittwoch bekannt gegeben hat, haben die Richter die Klage, mit der Kabel Deutschland unter anderem die Zahlung von und 350 Millionen Euro forderte, nun abgewiesen.
Kabel Deutschland hatte argumentiert, dass die Entgelte, die die Telekom seit 2003 für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen von dem Kabel-Anbieter verlangt, kartellrechtswidrig überhöht gewesen seien. Hintergrund ist an dieser Stelle die Entgeltregulierung der Bundesnetzagentur für die „letzte Meile“, die deutlich niedrigere Preise ansetzt. Daher forderte Kabel Deutschland mit seiner Klage, dass das jährliche Entgelt von rund 100 Millionen Euro um zwei Drittel auf etwa 34 Millionen Euro gesenkt und zu viel gezahlte Beträge von rund 273 Millionen Euro plus Steuern zurückgezahlt werden.
Die Richter haben sich dieser Argumentation allerdings nicht angeschlossen. Da die geschlossenen Verträge beider Parteien eng an die Übernahme der Kabelgesellschaften durch die KDG geknüpft seien, habe die Kammer eine Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregelungen bereits abgelehnt. „Es handelt sich […] bei der Entscheidung, ob die Klägerin nach Übernahme des Kabelgeschäfts der Beklagten (weiterhin) deren Kabelanlagen nutzt, nicht um eine nachgeschaltete Nachfrage, sondern um Teil der primären Entscheidung für ein bestimmtes System – hier den Erwerb eines Großteils des Kabelnetzes der Beklagten“, hieß es dazu.
Die Frage, ob die – deutlich niedrigeren – Preisfestsetzungen der Bundesnetzagentur nach dem Telekommunikationsgesetz im Hinblick auf die „letzte Meile“ in den Kabelkanalanlagen der Telekom auf einen Missbrauch durch die Bonner hinweist, stelle sich nach Auffassung der Kammer mangels Marktbeherrschung daher nicht. Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig. Kabel Deutschland hat nun die Chance, die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht anzufechten – ein Umstand, den der Konzern offenbar schon ins Auge gefasst hat.
Denn für Deutschlands größten Kabelanbieter ist die Sache mit dieser Niederlage keinesfalls vom Tisch. Der Konzern kündigte bereits an, Berufung einlegen zu wollen. Bereits bei Einreichung der Klage hat das Unternehmen aus Unterföhring klar gemacht, dass man eine rechtskräftige Entscheidung erst in mehreren Jahren erwartet.
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