Die Deutsche Telekom fordert schon seit längerem, dass die Kabelnetzbetreiber ihre Netze für Rivalen öffnen müssen, so wie es der Telekommunikationskonzern selbst tun musste. Die Bundesnetzagentur erteilte dem Unternehmen nun eine Absage.
In einem am Dienstag veröffentlichten Reuters-Interview erklärte Bundesnetzagentur-Chef Matthias Kurth, dass seine Behörde nur handele, wenn ein Unternehmen auf dem Markt für schnelle Internet-Anschlüsse zu mächtig werde. Bisher sei nicht festgestellt worden, dass bei den Kabelnetzbetreibern eine marktbeherrschende Stellung bestehe.
Alle zwei Jahre werde der Markt mit einer Analyse überprüft, deren jüngste Erhebung aus dem Jahr 2010 eine Dominanz der Telekom mit 12 Millionen DSL-Anschlüsse ergeben hatte. Die deutschen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW, Tele Columbus und einige kleinere kommen zusammen auf gerade einmal auf 2,9 Millionen Breitbandkunden, was einem Marktanteil von elf Prozent entspreche. Handlungsbedarf sehe die Bundesnetzagentur erst bei einem Marktanteil von 40 Prozent, überprüft würden Firmen ab 25 Prozent.
Seit Monaten versuchen die Unternehmen im Bereich das jeweils anderen zu wildern. Die Kabelnetzbetreiber rüsten ihre eigentlich für den TV-Empfang ausgelegten Netze für schnelles Internet aus – Unitymedia teilte erst am heutigen Dienstag den Anschluss von 128-MBit-Internet in Gummersbach, Engelskirchen, Waldbröl und Wipperfürth mit. Die Telekom hingegen versucht mit ihrem IPTV-Angebot „Entertain“ auf dem klassischen TV-Markt Fuß zu fassen.
Das Problem ist der etablierte Markt der Kabelnetzbetreiber. Jeder zweite der rund 40 Millionen deutschen Haushalte empfange sein Fernsehen aus der Kabeldose. „Es kann nicht sein, dass die Kabelnetzbetreiber ihre monopolartige Stellung im TV-Geschäft nutzen, um ihre Macht auf dem Breitbandmarkt zu übertragen und dabei überhaupt nicht reguliert zu werden“, klagte Telekom-Chef Rene Obermann vor wenigen Wochen auf der Hauptversammlung.
Besonders ärgerlich sei für den Telekom-Chef, dass die meisten Mieter versteckt in den Nebenkosten ohne ihr Wissen die Kabel-Monatsgebühr an Unitymedia oder Kabel BW überweisen. Die Mieter hätten so gar keine Chance den Anbieter wechseln, bemängelte Obermann weiter und forderte einheitliche Regeln.
In diesem Fall schließt Kurth ein Einschreiten der Bundesnetzagentur jedoch aus, da diese überhaupt keine Eingriffsbefugnisse hat. Die Fernsehversorgung in Mietwohnungen sei kein Thema für die Telekommunikationsregulierung, sondern eine Frage des Privatrechts. Das müssten die Hausbesitzer und Mieter untereinander klären.
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