Netzagentur fordert Überwachung bei WLAN

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Bundesnetzagentur macht Ernst mit der Überwachung der WLAN-Netze in Deutschland. Während die Bundesregierung die Mitstörerhaftung verringert, legt die Bonner Behörde nun kräftig nach, wenn es um die Überwachung illegaler Aktionen über WLAN geht.

Mit einem bereits Ende Januar an Betreiber versandten Schreiben fordert die Bundesnetzagentur auf, der „praktischen Umsetzung der Überwachung von WLAN-bezogenen Internetzugangsdiensten“ nachzukommen. Betroffen sind gemäß des Schreibens der Bundesnetzagentur die Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen ein „teilnehmerbezogener unmittelbarer Internetzugang (zum Beispiel xDSL, CATV, WLAN) realisiert wird und an denen mehr als 10 000 Teilnehmer angeschlossen sind.“

Diese Überwachung müsse „aufgrund einer zur Erbringung des Dienstes eingesetzten Nutzeridentifizierung (zum Beispiel aufgrund MSISDN oder Kundenaccount) und auf der Grundlage einer in der Telekommunikationsanlage erhobenen Gerätekennung durchgeführt werden“, so die Behörde in einen Schreiben an die Provider.
 
Sollte keine Nutzeridentifizierung eingesetzt werden, gehe die Netzagentur weiter davon aus, dass für die technische Realisierung des Internetzugangs die MAC-Adresse des Endgerätes verwendet würde und die Überwachung auf dieser Grundlage umgesetzt werden könnte.
 
Als Übergangsfrist für die Umsetzung nennt die Behörde die Implementierung bis spätestens 31. März 2016. Um zu überprüfen, inwieweit die Unternehmen verpflichtet werden können, die Überwachung umzusetzen, sind diese aufgefordert worden, bis 27. Februar 2015 gegenüber der Bundesnetzagentur Stellung zu beziehen. Nach erfolgreicher Prüfung würden die „berechtigten Stellen informiert“, heiß es dazu aus Bonn.
 
Das Vorgehen der Netzagentur kommt weitgehend zeitgleich zur Lockerung der Mitstörerhaftung durch die Bundesregierung. So sollten nach künftiger Gesetzeslage Provider nicht mehr zwingend mit bestraft werden, wenn deren User illegale Downloads veranlasst haben. Je nach Größe des Providers würde die Überwachung und Kontrolle jedes Einzelnen stattdessen jetzt aber ausgeweitet.
 
Schlussfolgern könnte man an dieser Stelle aber auch umgekehrt, dass man zum Beispiel bei kleineren Kabelnetzbetreibern unter 10 000 Teilnehmern weiterhin illegale Handlungen vornehmen kann, ohne von staatlichen Stellen dabei überwacht werden zu können. Diese Lücke wird von der Bundesnetzagentur geduldet, während man bei größeren Betreibern künftig genauer überwachen wird. Sicher davon ausgehen, dass ein kleinerer Betreiber innerhalb der gesetztlichen Fristen seine Nutzerdaten nicht doch an staatliche Stellen im Falle des Missbrauchs weitergibt, kann man jedoch nicht. Insider sprechen auch bei kleineren Betreibern von nahezu täglichen Verstößen, die diese an die Behörden auch ohne Zwang der Netzagentur freiwillig weitergeben. [th]

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