Die deutsche Filmförderung darf sich auf mehr Geld freuen: Wie die EU-Kommission entschied, müssen auch VoD-Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben, für die Nutzung deutscher Filme zahlen.
Im Streit um die Steuernachzahlung von Apple warf das US-Finanzministerium der EU-Kommission vor, besonders amerikanische Firmen zu benachteiligen. Auch mit der jüngsten Entscheidung machen sich die Wettbewerbshüter keine Freunde in den Vereinigten Staaten, betrifft diese mit Netflix doch auch einen in den USA ansässigen Streamingdienst. Allerdings gilt die Entscheidung, das VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland für die Nutzung deutscher Filme auch zur Abgabe nach dem Filmfördergesetz (FFG) herangezogen werden können, auch für europäische oder asiatische Anbieter.
Die bereits am Donnerstag getroffene Entscheidung nach einem beihilferechtlichen Prüfverfahren ist das Ergebnis eines über mehrere Jahre geführten Kampfes der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, die die Entscheidung als „großen Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft“ bezeichnete und darin Auswirkungen über die deutschen Grenzen hinaus erkennt: „Es liegt im Interesse aller EU-Mitgliedstaaten zu verhindern, dass VoD-Anbieter allein aus steuer- oder abgaberechtlichen Gründen ihre Firmensitze innerhalb der EU wählen. Das verzerrt den europäischen Standortwettbewerb im Filmbereich.“
Erfreut zeigte sich auch die Allianz Deutscher Produzenten, die in der Entscheidung einen ersten Schritt sehen, der der Filmindustrie vor allem finanziell helfen wird: „Die praktische Auswirkung der Entscheidung wird überdies eine hoffentlich nicht unerhebliche Aufstockung der Mittel sein, mit der die Filmförderungsanstalt den deutschen Film fördert“, so die Produzentenallianz am Freitag. [buhl]
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