UPDATE Netflix-Preiserhöhung: Bekommen Kunden ihr Geld zurück?

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Bild: © Netflix
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Weg mit der Preiserhöhungsklausel! Dieser Forderung gab das Landgericht Berlin nach einer Klage der Verbraucherzentrale nach. Die Preiserhöhungen bleiben aber wohl trotzdem rechtskräftig.

Der aktuelle Fall um den Streaminganbieter Netflix erinnert stark an die unrechtmäßige Preispolitik der Banken in Deutschland. Hier erging im Jahr 2021 das Urteil, dass ein Schweigen seitens der Kunden keineswegs als Zustimmung zu Preissteigerungen ausreiche. Dass Banken dies so annahmen, kostete sie schließlich viel Geld: Die Kunden waren im Recht und konnten sich zu viel gezahlte Beiträge erstatten lassen. Die Zentrale für Verbraucherschutz stellte dafür ein passendes Formular zu Verfügung. Aktuell können Streaming-Kunden auf eine ähnlichen Ablauf hoffen.

Warum gibt es von Netflix Geld zurück?

Ursprünglich hatte der Streaming-Anbieter eine Klausel festgelegt, mit deren Hilfe sich Preise zu frei erhöhen ließen. Die Klausel ermöglichte Netflix Preisänderungen „von Zeit zu Zeit“ um die „Auswirkungen von Änderungen der (…) Gesamtkosten widerzuspiegeln.“. Solche Änderungen beträfen laut Netflix Kosten für Personal, Marketing und andere Posten.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schätzt diese Klausel als unrechtmäßig ein und führt den Fall vor Gericht. Das Berliner Landgericht stimmt in seinem aktuellen Urteil der Klage zu. Die Regeln für einseitige Preisänderungen müssen „fairen und transparenten Regeln folgen“, anstatt zu großen Spielraum für eher willkürliche und unklare Erhöhungen der Preise zu bieten.

Berliner Landesgericht beurteilt den Fall anders

Laut den Berliner Richtern sind die von Netflix gestalteten Regelungen zu wenig transparent. Kunden könnten Preisänderungen weder ausreichend gut nachvollziehen noch auf Plausibilität prüfen. Außerdem fällt Netflix seine globale Struktur auf die digitalen Füße: Für Kunden in Deutschland sei nicht erkennbar, welche Faktoren die Kosten für den deutschen Streaming-Markt beeinflussen.

[Update: 9. März 2022:] Der Streamingdienst selbst meldet sich nun aber auch zu Wort. So heißt es gegenüber DIGITAL FERNSEHEN: „Bei Preiserhöhungen in Deutschland haben wir die Zustimmung unserer Mitglieder eingeholt. Preiserhöhungen erfolgten nicht auf Grundlage der Klausel in unseren Nutzungsbedingungen, die Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens ist. Die Wirksamkeit unserer Preiserhöhungen steht daher nicht in Frage.“

Es liegt nah, dass Netflix trotzdem auch von seinem Recht auf Berufung gebrauch machen und das Urteil anfechten wird. Die Kunden bleiben also im Vorteil und können zu viel gezahlte Gebühren zurück verlangen.

Wie bekommen Kunden ihr Geld von Netflix zurück?

Laut Gericht sind alle bisherigen Erhöhungen der Preise ungültig. Besonders für Kunden, die ihr Abo bereits länger haben, dürfte eine Rückerstattung daher interessant werden. Auf der Seite der Stiftung Warentest finden Kunden ein Musterformular, dass sie an Netflix schreiben und dort ihr Geld zurück verlangen können. Voraussetzung hierfür ist, dass man die Einstimmung für die Preiserhöhung nie gegeben hat.

Weitere aktuelle rund um den Streaming-Anbieter Netflix auf DIGITAL FERNSEHEN.

Quellen: Merkur, VZBZ

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5 Kommentare im Forum
  1. Rein interessehalber: gab es auf der DF-Startseite eigentlich auch Anleitungen, wie man einer Sky-Preiserhöhung widerspricht?
  2. Was für ein toller Tipp: Man wird dann gekündigt und muss dann zu den gleichen Konditionen wieder buchen... (wenn man Netflix weiter haben will)
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