
Der neue Rundfunkbeitrag steht wieder einmal unter Beschuss – diesmal sogar von öffentlich-rechtlicher Seite. Eine NDR-Mitarbeiterin aus der Hauptabteilung Finanzen kam im Rahmen ihrer Doktorarbeit zu dem Schluss, dass der Beitrag eine Steuer und verfassungswidrig sei.
Die Diskussionen um den neuen Rundfunkbeitrag reißen nicht ab. Zahlreiche Kritiker haben ihren Protest bereits kund getan und erhebliche Mehrkosten, die Form einer Zwangsabgabe oder auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit kritisiert. Zu der Reihe dieser Kritiker gesellt sich nun auch ausgerechtnet eine NDR-Mitarbeiterin aus der Hauptabteilung Finanzen, die die Haushaltsabgabe im Rahmen ihrer Doktorarbeit „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“ auseinandergenommen hat. Ihr Urteil fällt dabei keineswegs zu Gunsten des neuen Modells aus, denn wie der „Spiegel“ am Sonntag vorab berichtete, ist die umstrittene Gebühr in den Augen von Anna Terschüren verfassungswidrig.
Die Haushaltsabgabe sei in vielerlei Hinsicht „gleichheitswidrig“ und verstoße gegen die Finanzverfassung, so Terschüren. Die Gebühr sei vielmehr eine Steuer, denn immerhin werde sie ohne jede Voraussetzung von jedem Bürger verlangt und es gebe keine individuelle Gegenleistung. Zudem ließe sich die Gruppe der Beitragszahler nicht mehr von der Allgemeinheit abgrenzen und einen Sondervorteil gebe es auch nicht, argumentierte die NDR-Mitarbeiterin weiter.
Wie ihr öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber zu dieser Doktorarbeit steht, ist bisher nicht bekannt. Es dürfte aber abzunehmen sein, dass die Resonanz nicht all zu positiv ausfällt. Immerhin bemühen sich die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten und besonders auch der neue ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor seit Wochen, die umstrittene Abgabe zu rechtfertigen und werben für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung. Terschüren selbst macht sich darüber aber keine Gedanken. „Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund“, erklärte sie selbstsicher. [fm]
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