
Leipzig – Wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde, haben die „Rundfunkgebührenzahler Deutschland“ einen Klageerfolg gegen den NDR bezüglich einer Zweitgebühr für die gewerbliche Nutzung eines Computers erwirkt.
DIGITAL FERNSEHEN berichtete bereits, dass der Mediensprecher der Interessengemeinschaft, Norbert Simon, vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die zusätzliche Gebühr geklagt hat.
Im konkreten Fall wollte der NDR Gebühren für einen Computer in einem gewerblich genutzten Arbeitszimmer fordern, das in einer Privatwohnung integriert ist. Für die privat genutzten Geräte der Wohnung werden von Simon bereits Rundfunkgebühren bezahlt.
Dieser Forderung erteilte das Gericht eine Abfuhr. Auch ein gewerblicher PC sei durch die Zweitgeräte-Regelung von der Gebühr befreit, wenn bereits für herkömmliche Geräte (z. B. Radio) Gebühren bezahlt werden. Unabhängig von dieser Entscheidung ließ dass Gericht offen, ob es den Rundfunkanstalten zusteht, selbst über Gebührenpflicht und Gebührenbefreiung zu bestimmen.
Wie der NDR heute gegenüber DF mitteilt, möchte man gegen dieses Urteil in Berufung gegen. Laut NDR „geht die Entscheidung – nach erster summarischer Prüfung – leider von einer unzutreffenden Auslegung der maßgeblichen Vorschrift des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (§ 5 Abs. 3 RGebStV) aus“, so der NDR.
Nach dieser Bestimmung falle nach Ansicht des NDR dann eine zusätzliche PC-Gebühr für den gewerblichen Bereich an, wenn in diesem noch keine Anmeldung für ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät, z. B. ein Radio, stattgefunden habe.
Gegenüber DF äußerte der NDR: „Entgegen der Auffassung des Gerichtes besteht nach der genannten gesetzlichen Vorschrift eine Rundfunkgebührenpflicht für ein so genanntes neuartiges Rundfunkempfangsgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich dann, wenn im nicht ausschließlich privaten Bereich nicht schon ein so genanntes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit gehalten wird.“ Vor diesem Hintergrund geht der NDR davon aus, dass „die Entscheidung daher nicht rechtskräftig werden wird“.
Genau dieser Passus wurde allerdings, so das Statement des Klägers Norbert Simon gegenüber DF, vom Gericht widerlegt, da diese Aussage nicht im entsprechenden Paragrafen zu finden sei. [mw]
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