Auch der fünfte Versuch scheiterte: Mit der „Süddeutschen Zeitung“ erlitt der nächste Verlag im Kampf gegen Werbeblocker eine Niederlage vor Gericht. Diesmal entschied das Landgericht München pro Eyeo.
Der Kampf der deutschen Verlage gegen die zunehmende Nutzung von Adblockern bleibt zumindest vor Gericht weiter erfolglos. Wie am Mittwoch bekannt wurde, scheiterte mit der „Süddeutschen Zeitung“ auch der fünfte Versuch, auf rechtlichem Weg ein Verbot der Software von Eyeo durchzusetzen. Das Landgericht (LG) München erklärte das Blockieren von Werbung auf frei zugänglichen Seiten für legal.
Der Argumentation des Süddeutschen Verlages, dass Eyeo mit seiner Software Adblock Plus in den impliziten Vertrag zwischen Verlag und Leser, der die Anzeige von kostenlos abrufbaren Artikel vorsehe, einzugreifen, folgten die Richter nicht. Im Gegenteil sei der Leser nicht verpflichtet, Werbung anzuschauen. Eyeo argumentierte dagegen, dass ihre Software dem Nutzer zur Durchsetzung der informationellen Selbstbestimmung diene.
Des Weiteren erklärte das LG München, dass die Gesetzgebung nicht dafür da sei, die Geschäftsmodelle der Verlage zu retten. Überraschend ist die Entscheidung nicht, verloren doch bereits der Axel-Springer-Verlag, RTL und ProSiebenSat.1 gegen die Werbeblocker. Eine Berufung gegen das Urteil ist für den Süddeutschen Verlag noch möglich.
Angesichts der regelmäßigen Niederlagen vor der Justiz haben die Verlage längst begonnen, auf anderem Weg gegen die Werbeblocker vorzugehen. Vor allem das Aussperren von Adblock-Nutzern ist dabei weit verbreitet, wie zum Beispiel bei „Bild.de“. Und nicht nur in Deutschland gehen die Verlage gegen die Werbeblocker vor, so wiesen auch französische Verlage eine Woche lang mit gezielten Aktionen auf ihre Probleme mit Adblockern hin. [buhl]
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