Die Mainzer Staatsanwalt hat das Verfahren gegen ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen seiner „Schmähkritik“ über Erdogan eingestellt. Nun übt Böhmermanns Anwalt heftige Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Vorgehen in dem Fall.
Nachdem sich die „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann zum Politikum entwickelt hatte, stellte die Mainzer Staatsanwaltschaft nun das Verfahren gegen den ZDF-Satiriker ein. Die Anwälte des 34-Jährigen sehen sich in ihrer Strategie bestätigt und üben dabei heftige Kritik an der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin Angela Merkel.
„Anders als etwa die Bundeskanzlerin, die offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn Böhmermann sogleich pauschal als ‚bewusst verletzend‘ bewerten ließ, noch dazu gegenüber einer ausländischen Regierung, hat die Staatsanwaltschaft erkannt, dass man das Gedicht nicht solitär betrachten kann, sondern es in dem Gesamtkontext seiner Einbindung beurteilen muss“, erklärte Dr. Christian Schertz, der Böhmermann im Zivilverfahren gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vertritt.
In der „Schmähkritik“, die Böhmermann im März im „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte, hatte er Erdogan den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik verdeutlichen wollen. Dabei war er den türkischen Präsidenten persönlich angegangen, der anschließend von der Bundesregierung die Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes forderte, worauf bis zu drei Jahre Haft stehen. Die Bundesregierung gab dieser Forderung Erdogans nach.
Am Dienstag gab die Staatsanwaltschaft Mainz die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes bekannt. Dem Gericht zufolge seien „strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“. So sei der Vorsatz bei der Beleidigung nicht eindeutig erkennbar, ferner sei nicht sicher, ob es sich überhaupt um eine Beleidigung handele.
Jetzt steht für Böhmermann nur noch die Privatklage Erdogans an. Diese wird am 2. November in Hamburg verhandelt. Erdogan will dabei den Verbot des kompletten Gedichts erwirken. Bei einem Teil des Gedichts hatte er schon eine einstweilige Verfügung erreichen können, die Böhmermann das erneute Vortragen des Gedichts untersagt. [kw]
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