Nach Tagesschau-App-Urteil wird Verständigung gefordert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts zur Tagesschau-App vom gestrigen Donnerstag appelliert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an beide Seiten, wieder das Gespräch zu suchen. Auch die ARD-Vorsitzende Monika Piel glaubt nicht an eine juristische Lösung, während NDR-Intendant Lutz Mamor eine Berufung gegen das Urteil zumindest prüfen will.

Am gestrigen Donnerstag (27. September 2012) hat das Kölner Landgericht nach langem Streit die Tagesschau-App in der Version vom 15. Juni 2011 verboten (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Zwar konnte ein generelles Verbot der App mit dem Urteil nicht erreicht werden, dennoch ist der Ausgang des Prozesses für die klagenden Verleger als Teilsieg zu werten. Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Aktivitäten in den Telemedien auf die für sie vorgesehenen Bereiche beschränken müssten, um keine unlautere Wettbewerbsverzerrung zu verursachen.

In einer Pressemitteilung vom gestrigen Donnerstag appellierte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an Verleger und ARD, nach dem Urteilsspruch zu den Tagesschau-Apps die Verständigung außerhalb der Gerichtssäle zu suchen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: „Das Urteil darf nicht überdecken, dass ARD und Verleger gemeinsam für Qualitätsjournalismus und publizistische Vielfalt stehen“. So würden andere Akteure aus dem Netz die Zukunft des Journalismus bedrohen.
 
Unterdessen kündigte NDR-Intendant Lutz Mamor ebenfalls an, im Bezug auf das Urteil zu Prüfen, „ob die Wettbewerbskammer bei ihrer Definition des Begriffs der Presseähnlichkeit verfassungs- und rundfunkrechtliche Vorgaben ausreichend berücksichtigt hat.“ Die Möglichkeit gegen das Urteil in Berufung zu gehen wolle man auf Seiten der ARD zumindest in Betracht ziehen. Die Vorsitzende der ARD, Monika Piel, sieht sich unterdessen in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen sei und setzt deshalb auf einen baldigen außergerichtlichen Austausch mit den Verlegern. [ps]

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