Im Ringen um die Drittsendezeiten bei RTL hat Focus TV einen Zwischensieg errungen: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage des Veranstalters stattgegeben und die Vergabe der Zeiten an die dctp aufgehoben. RTL ist damit vorerst der Pficht entbunden, Programme Dritter zu senden.
Der Streit um die Drittsendezeiten im Programm von RTL geht weiter: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte diese zwar im Juni 2013 wieder an die dctp und die AZ Media TV GmbH vergeben, doch das wollten die beiden abgelehnten Mitbewerber Focus TV und die Hanni Banni Film GmbH nicht hinnehmen. Sie reichten Klage gegen die Zulassung der dctp ein – und das mit Erfolg. Denn wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch bekannt gab, haben die Richter die Wirksamkeit der Zulassung für die dctp als Drittanbieter im Programm von RTL nun aufgehoben.
Als Begründung führten die Richter Verfahrensfehler an. So wurde die dctp zwar ordnungsgemäß in der Versammlung der NLM ausgewählt, die sofortige Umsetzung des Beschlusses wurde allerdings allein vom Direktor der Landesmedienanstalt angeordnet. Diese Anordnung hätte der Zuständigkeit entsprechend aber ebenfalls von der Versammlung kommen müssen. Erst im Februar 2014 hatte diese die Entscheidung abgenickt und für wirksam erklärt, doch auch hier sahen die Richter Mängel. So gehe aus dem nachträglichen Beschluss nicht hervor, dass die Versammlung den Sofortvollzug eigenständig und ergebnisoffen angeordnet hat.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ordnete daher an, dass sich die Versammlung der NLM erneut mit dem Fall beschäftigen und dabei selbst entscheiden muss, ob die Zulassung von dctp umgehend wirksam sein soll. Bis das geschehen ist, ist RTL nun vorerst von der Pflicht befreit, Programme des Drittanbieters zu senden. Es ist aber wohl nicht damit zu rechnen, dass der Privatsender aufgrund dieser Entscheidung nun Marken wie „Stern TV“ oder auch „Spiegel TV“, die von der dctp produziert werden, kurzfristig aus dem Programm nimmt.
Da RTL im Jahresdruchschnitt eine Sehbeteiligung von über 10 Prozent verbuchen kann und dem Privatsender somit meinungsbildender Einfluss zugeschrieben wird, ist RTL per Gesetz dazu verpflichtet, einen gewissen Teil Sendezeit für unabhänige Drittanbieter freizuräumen. Die NLM hatte als zuständige Landesmedienanstalt die entsprechenden Sendeestrecken im vergangenen Jahr neu ausgeschrieben und dabei der dctp und der AZ Media für weitere fünf Jahre den Zuschlag gegeben. [fm]
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