Das Urteil gegen den ehemaligen Kinox.to-Mitbetreiber durch das Leipziger Landgericht hat für die Nutzer des Streaming-Portals nur wenig Konsequenzen. Zumindest wenn Filme nur per Stream verfolgt worden. Rechtsanwalt Christian Solmecke rät dennoch zur Vorsicht.
Bis zum Siegeszug der bezahlten Streamingdienste hatten Portale wie Kinox.to regen Zulauf. Hier wurden aktuelle Kinofilme illegal verbreitet, entweder per Stream oder als Download. Am Montag verurteilte das Landgericht Leipzig einen Mitbetreiber zu einer dreijährigen Haftstrafe. Doch welche Folgen hat das Urteil für Nutzer des Streaming-Portals?
Für Nutzer, die ausschließlich Filme gestreamt haben, drohen keine Konsequenzen, wie IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt. „Lediglich beim Download über Filesharing-Netzwerke sind teure Abmahnungen zu erwarten.“ Grundlage dafür sei die Tatsache, dass beim Streaming nur ein Teil der Videos im Arbeitsspeicher (RAM) des Computers landen würde. „Das Anschauen selbst ist dann überhaupt nicht mehr als rechtswidrige urheberrechtliche Nutzung zu werten und meiner Ansicht nach deshalb legal“, so der Kölner Rechtsanwalt.
Bestätigt wird diese Meinung durch Urteile des Justizministeriums bei den „Redtube-Abmahnungen“ 2013 und des Europäischen Gerichtshofs von 2014, in dem festgehalten wurde, dass die Zwischenspeicherung von Inhalten im Browser-Cache erlaubt und keine urheberrechtswidrige Handlung ist. „Diese Entscheidung ist auch auf das Streaming anwendbar, da beim Streaming lediglich eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher entsteht, die gem. §44a keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Aus meiner Sicht gilt das sogar dann, wenn die Ausgangsquelle rechtswidrig ist“, schränkt Solmecke ein.
Der Download von Portalen wie Kinox.to ist jedoch auch für den Kölner Rechtsanwalt eindeutig illegal und könnte teure Abmahnungen nach sich ziehen, denn dabei würden automatisch Dateien hochgeladen und somit für andere Nutzer zugänglich gemacht. [buhl]
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