Das Exekutivkomitee des Eurovision Song Contests hat nach dem Einreiseverbot für die russische Kandidatin Julia Samoilowa eine Strafe für das Gastgeberland Ukraine gefordert.
Die sogenannte Reference Group empfehle Sanktionen, die „im Einklang mit dem Regelwerk des Wettbewerbs“ sind, sagte der Sprecher der Europäischen Rundfunkunion, David Goodman, der Agentur Tass am Donnerstag in Genf. Wie die Strafe aussehen könnte, sagte er nicht.
Der ukrainische Geheimdienst SBU hatte der Sängerin wegen eines Auftritts auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim die Einreise zu dem Wettbewerb Mitte Mai verboten. Die Ukraine sieht solche Reisen in die annektierten Teile der Krim ohne ukrainische Genehmigung als Verstoß gegen ihre Souveränität an.
Der Chef des ukrainischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens, Surab Alassanija, warnte davor, dass mögliche finanzielle Forderungen den Sender ruinieren könnten. „Ich habe große Zweifel, ob der Staat in Person des Geheimdienstes SBU diesen Konflikt mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen der Ukraine teilen wird“, schrieb er auf Facebook. [dpa]
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