N24 scheitert vorerst mit Anträgen zu Drittsendezeit bei Sat.1

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Nachrichtensender N24 ist mit seinem Anlauf, Drittsendezeit bei Sat.1 zu bekommen, vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Neustadt in Rheinland-Pfalz lehnte die Anträge von N24 in einer am Mittwoch bekanntgewordenen Entscheidung ab.

Die großen Privatsender müssen aus lizenzrechtlichen Gründen Teile ihrer Programmflächen für unabhängige Veranstalter zur Verfügung stellen. N24 kritisierte vor dem Verwaltungsgericht das Auswahlverfahren, das die für Sat.1 zuständige rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) bei der Auswahl der Anbieter anwendet.
 
Eine Gerichtssprecherin erklärte, es handele sich nicht um eine inhaltliche, sondern um eine Zwischenentscheidung, da das von N24 kritisierte Auswahlverfahren noch nicht beendet sei. N24 könne erst nach dessen Abschluss dagegen vorgehen. Die LMK begrüßte die Entscheidung des Gerichts. So sei eine Blockade des Verfahrens abgewendet worden.

Ende Januar kündigte auch die Produktionsfirma Meta Productions an, gerichtlich gegen die LMK vorgehen zu wollen. Meta Productions wolle mit der Klage „das intransparente Verfahren“ der rheinland-pfälzischen Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK ) öffentlich machen, erklärte Geschäftsführer Ollie Weiberg damals.
 
Die LMK hatte entschieden, die Sendeplätze auf RTL und Sat.1 für unabhängige Dritte abermals an die Produktionsgesellschaft DCTP des Filmemachers Alexander Kluge und die News and Pictures des Mainzer TV-Unternehmers Josef Buchheit zu vergeben (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). [dpa/su]

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