Monopolkommission rät zur Frequenzvergabe unter Vorbehalt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will noch in diesem Jahr mehrere Frequenzspektren, darunter auch das Spektrum im umstrittenen 700-MHz-Band, versteigern. Die Monopolkommission warnt jedoch vor Schnellschüssen.

Die zur Debatte stehenden Frequenzen des 700-MHz-Bandes werden derzeit noch vom Rundfunk genutzt. Auf der World Radiocommunication Conference (WRC) vor zwei Jahren wurde jedoch entschieden, dass neben dem Rundfunk auch der Mobilfunk die Frequenzen nutzen solle. Da zudem weitere Frequenzspektrum versteigert werden sollen, will die BNetzA alles in einem Abwasch erledigen.

Die Monopolkommission weist in ihrem Sondergutachten zurTelekommunikation jedoch auf Unsicherheiten bezüglich des 700-MHz-Bandshin. Die Vergabe dieses Spektrums sollte nach Meinung derMonopolkommission nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die WRC imkommenden Jahr das 700-MHz-Spektrum endgültig dem Mobilfunk zuweisenkönnte. Darüber hinaus stellt die geplante Fusion von Telefonica undE-Plus eine Unsicherheit für die Frequenzauktion dar. Sollte die Auktiontatsächlich in diesem Jahr durchgeführt werden, die Fusion aber unterAuflagen erst nach der Auktion freigegeben werden, könnte es zu einerNeuvergabe der Frequenzen kommen, wenn das Ergebnis der Auktion gegendie Fusionsauflagen verstößt.

Darüber hinaus gibt die Monopolkommission zu bedenken, dass noch nicht
klar ist, in welchem Umfang Frequenzen im 700-MHz-Band frei werden. Durch
dieEinführung von DVB-T2 im Jahr 2017 wird zumindest für den Simulcast dasdem Rundfunk derzeit zur Verfügung stehende Spektrum benötigt. Ausdiesem Grund hat man zum Beispiel in Österreich auf eine Umwidmung derFrequenzen verzichtet.

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