Eine Kandidatin hat die Kuppelshow „Schwer verliebt“ kritisiert – jetzt fordert der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck eine Prüfung derartiger Formate. Insbesondere warnt der Regierungschef vor Bloßstellung der Kandidaten.
„Die Jagd nach der Zuschauerquote darf nicht dazu führen, dass Laiendarsteller in entwürdigenden Situationen zur Schau gestellt werden“, teilte Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, am Mittwoch mit. „Ich bin sehr dafür, dass die zuständigen Medienaufsichten prüfen, ob die Grenzen des Zulässigen hier nicht überschritten werden.“
Eine Kandidatin der Show aus Rheinland-Pfalz hatte Sat.1 in der „Rhein-Zeitung“ vorgeworfen, statt Reality-TV größtenteils gestellte Szenen und erfundene Dialoge zu präsentieren und von Lüge gesprochen. Sie werde seit der Ausstrahlung der ersten Sendung im Internet massiv beleidigt. Der Privatsender hatte sich verwundert über die Vorwürfe gezeigt. In der Show geht es um mehr oder weniger übergewichtige Singles, die einen Partner suchen.
Kurt Beck kritisierte: „In manchen Sendungen werden Menschen, dieoffensichtlich gar nicht wissen, worauf sie sich da eingelassen haben,öffentlich bloßgestellt und gedemütigt.“ Er wies darauf hin, dass sicheine medienrechtliche Prüfung nicht auf die Verträge zwischen dem Senderund den Laiendarstellern von „Schwer verliebt“ beziehe. Wer dortmitmachen wolle, solle die Verträge von einem Anwalt prüfen lassen.
Bei der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz sind bisher acht Beschwerden von Zuschauern über die Sendung „Schwer verliebt“ eingegangen. Die Rechtsreferentin Barbara Beck von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Ludwigshafen sagte, der Vorwurf der Zuschauer sei, dass Menschen in der Sendung vorgeführt würden. Die Anstalt untersucht, ob es einen konkreten Verstoß gegen Rundfunkrecht gegeben hat. „Die Prüfung läuft noch.“
Ein Verstoß gegen Rundfunknormen wäre nach Angaben der Landesmedienanstalt etwa dann gegeben, wenn die Menschenwürde oder der Jugendschutz verletzt würden. Die Anstalt könnte förmlich eine Beanstandung aussprechen. Bei einem schweren Verstoß drohen bis zu 500 000 Euro Bußgeld oder die Auflage, dass ein Veranstalter die Beanstandung im Programm veröffentlichen muss. Kein Verstoß sei es, wenn es beispielsweise einen Drehplan für die Sendung gebe. Im Rundfunkstaatsvertrag existiere auch kein Verbot für „Scripted Reality“ – wenn also die Realität nachgespielt wird.
In der „Rhein-Zeitung“ wurde zudem der Vertrag zwischen der Kandidatin und der Produktionsfirma veröffentlicht. Ein Medienanwalt beurteilte ihn als „sittenwidrig“, da die Kandidatin darin für 700 Euro Honorar sämtliche Rechte am eigenen Bild und der weiteren Auswertung des gedrehten Materials abtrete. Sat.1 erklärte dazu: „Vertragliche Details kommentieren wir grundsätzlich nicht.“
Allerdings könnte die Kandidatin noch Ärger bekommen, denn sie hat mit ihren Veröffentlichungen gegen eine Verschwiegenheitsklausel in dem Vertrag verstoßen. „Wir behalten uns rechtliche Schritte vor“, hieß es von Sat.1 in der „Rhein-Zeitung“. [dpa/mho]
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