Ostdeutsche Kleingärtner müssen ab 2013 nun doch keine Rundfunkgebühren für ihre Datschen zahlen. Die Befreiung von der Gebühr werde unabhängig von der Größe der Gartenlauben gelten.
Das erklärte Thüringens Staatskanzleiministerin Marion Walsmann (CDU) am Donnerstag nach einer Konferenz der Staatskanzleichefs der Länder. Die Minister hätten sich mit der ARD darauf verständigt, dass die größeren ostdeutschen Lauben nicht anders behandelt würden als kleinere westdeutsche – soweit sie nicht zum Wohnen genutzt werden.
Kleingärtner im Osten hatten befürchtet, dass sie künftig gleich zweimal 17,98 Euro im Monat zahlen müssten – jeweils für ihr Wochenendhaus und die eigentliche Wohnung. Für westdeutsche Lauben, die generell nicht größer als 24 Quadratmeter sein dürfen, sollte es eine Befreiung geben – für die teils deutlich größeren Datschen im Osten nicht. Entscheidend bei der Auslegung des Vertrages sei aber nicht die Größe, sondern, ob eine Gartenlaube zum Wohnen genutzt werde oder nicht, betonte Walsmann.
Von 2013 an soll eine neue pauschale Abgabe für alle Haushalte und Betriebsstätten die gerätebezogene Rundfunkgebühr ersetzen. Sie gilt dann unabhängig von der Zahl der Geräte. Derzeit sind monatlich 5,76 Euro nur für Radioempfang und 17,98 Euro für Fernsehen und Radio fällig. Künftig sollen aber auch die bundesweit mehr als zwei Millionen Radiohörer ohne TV-Geräte die gleiche Pauschale wie alle zahlen. Die GEZ kündigte bereits an, durch das neue Modell 250 Millionen Euro jährlich für den Einzug der Gebühren einzusparen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). [dpa/ar]
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