Minderungsrecht bei schlechtem Handynetz: Behörde macht Vorschlag

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© unsplash.com / Bruce Mars

In Handytarifen wird ein maximaler Übertragungsspeed versprochen, der von der Alltagserfahrung von Verbrauchern aber häufig stark abweicht. Ein Rechtsanspruch soll Abhilfe schaffen.

Wer auf seinem Handy eine viel schlechte Datenverbindung bekommt als vertraglich vereinbart, soll künftig weniger zahlen müssen. Ein entsprechender Rechtsanspruch gilt schon seit 2021 (DIGITAL FERNSEHEN berichtete), es fehlt bislang aber eine konkrete Definition der schlechten Leistung. Hierzu machte die Bundesnetzagentur nun einen Vorschlag, wie sie am Mittwoch in Bonn mitteilte. Damit soll die Position des Verbrauchers seinem Anbieter gegenüber gestärkt werden. „Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist“, sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Bisher keine konkrete Definition schlechter Leistung

Telekommunikationsanbieter müssen in ihren Mobilfunktarifen einen geschätzten Maximalwert für die Datenübertragung angeben. Wenn ein Handynutzer auf dem Land von diesem Wert weniger als 10 Prozent bekommt, soll er künftig Anspruch auf Minderung haben – wie hoch die genau ist, muss er mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

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