Endlich gibt es einen Beschluss hinsichtlich der Forderungen des Instituts für Rundfunktechnik über 280 Millionen Euro: Die Kassen werden bei der ARD-Tochter wohl nicht klingeln.
Das Institut für Rundfunktechnik ist eine Einrichtung, die zur Technik von Hörfunk, TV und Internet forscht. Jahre zuvor hat es die für MP3-Player wichtige und lukrative MPEG-Technologie mitentwickelt, doch war angeblich nicht an dem Erlös der globalen Vermarktung beteiligt worden. Das von ARD, ZDF und Deutschlandradio betriebene IRT war deshalb gegen den italienischen Patentverwerter Sisvel und einen deutschen Patentanwalt vor Gericht gezogen um knapp 280 Millionen Euro einzufordern. Diese Klage hat das Landgericht Mannheim jedoch abgewiesen.
Auf Kosten des Instituts hätten Sisvel und der Patentanwalt den Großteil der Erlöse widerrechtlich für sich abgezweigt, wobei mehr als 200 Millionen Euro dem Institut laut dessen Berechnung vorenthalten wurden. 60 Millionen Euro davon zahlte der Patentanwalt nach einem 2018 abgeschlossenen Vergleich.
Vor Kurzem hatte die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen gegen ehemalige Sisvel-Geschäftsführer eingestellt, außerdem wurde ein Verfahren vor einem italienischen Gericht Ende 2018 beendet. Sisvel sei nichts vorzuwerfen, da das IRT damals eigenverantwortlich entschieden habe, eine Fixvergütung statt einer Umsatzbeteiligung erhalten zu wollen. [msr]
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