Im Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ARD und ZDF zur genauen Prüfung ihrer digitalen Angebote aufgefordert. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen den Privaten Freiraum lassen.
Merkel sagte vor dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin, dass das duale Rundfunksystem ins Wanken geraten, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender den Spielraum der privaten Medien zu sehr mit ihrer Internet-Präsenz einschränkten. „Private Medienunternehmen brauchen genügend Spielraum, ihre Investitionen müssen sich rechnen“, sagte die Kanzlerin auf dem Zeitungskongress. ARD und ZDF sollten deshalb prüfen, ob ihre Internet-Angebote auch ihrem gesetzlichen Auftrag entsprächen. „Das ist auch bei den Smartphone-Applikationen immer wieder abzuwägen“.
Im Juni hatten acht Zeitungsverlage gegen die „Tagesschau“-App der ARD Klage eingereicht. Sie sehen sich durch die journalistischen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders wirtschaftlich benachteiligt. Die Verlage stoßen sich an eigenständigen Hintergrundartikeln, die von der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt zusätzlich zu Video- und Online-Inhalten in der „Tagesschau“-iPad-Version bereitgestellt werden.
Die neue Mediathek-App des ZDF, mit der Sendungen und Filme des Senders auf mobilen Endgeräten angeschaut werden können, wurden hingegen von den Verlegern begrüßt. Diese sei ein positives Beispiel für eine einvernehmliche Lösung. „Wenn nach diesem Modell künftig alle öffentlich-rechtlichen Angebote auf Tablets und Smartphones gestaltet werden, dann ist der Konflikt zwischen Verlagen und den Rundfunksendern gelöst“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff. Auch die ZDF-Fernsehräte hatten die „Tagesschau“-App als zu textlastig kritisiert (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). [dpa/js]
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