Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM) hat in einem neuen Gutachten die Frage analysiert, wie weit das Fernsehen mit Blick auf die Menschenwürde gehen darf. Zusätzlich haben die Medienhüter Leitlinien für die Verantwortlichen entwickelt.
Laut dem Gutachten komme ein Eingreifen der Medienaufsicht solange nicht in Betracht, wie die betroffenen Protagonisten freiwillig und in Kenntnis aller wesentlichen Umstände agieren, erklärte die LfM am Donnerstag. Gerade aber bei neuen Formaten könnten die Kandidaten nicht mehr wissen, auf was sie sich einließen. Daher sei es schwierig, von „Selbstbestimmung“ zu sprechen, so das Ergebnis des Gutachtens.
Nach Ansicht von Jürgen Brautmeier, Direktor der LfM, müsse die Frage, ob in einem konkreten Fall Selbst- oder aber Fremdbestimmung vorliegt, verstärkt in den Blickpunkt der Medienaufsicht rücken. „Das Gutachten ist für uns eine gute Basis, um bei künftigen Fällen, gerade bei neuen Formaten, in dieser Hinsicht deutlicher Position zu beziehen“, betonte Brautmeier.
Das LfM-Gutachten greift alle Fälle auf, bei denen die deutsche Medienaufsicht den Menschenwürdegrundsatz bisher verletzt sah. Im Mittelpunkt steht jedoch vor allem die umfassende Analyse der bisherigen Rechtsprechung und Literatur. Auf dieser Basis werden dann Umfang und Grenzen eines Menschenwürdeschutzes herausgearbeitet, der auch aus Sicht der Verfassung angemessen ist. Mit dem Ergebnissen erhielten alle Verantwortlichen Kriterien und Leitlinien, um damit im Einzelfall eine fundierte und effektive Entscheidung zu fällen, so die LfM.
„Die Medienaufsicht sollte sich nicht scheuen, in Zweifelsfällen vor Gericht durch alle Instanzen zu gehen, damit es zukünftig mehr Klarheit darüber gibt, was erlaubt ist und was nicht“, resümierte Brautmeier. Der Direktor wäre dazu auch in einem aktuellem Fall um die strittige Folge der RTL-Serie „Die Super Nanny“, die auch im Internet über RTL Now ausgestrahlt wurde, bereit, falls sich der Privatsender weiterhin gerichtlich gegen die förmliche Beanstandung der LfM wehre.
Die Menschenrechte sind im deutschen Grundgesetz verbürgt und sowohl in den Programmgrundsätzen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) als auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert. [frt]
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