Plattformen wie Youtube oder Netflix müssen sich in der EU künftig an striktere Regeln bei Jugendschutz oder Werbung halten.
Das Europaparlament gab am Dienstag mit großer Mehrheit grünes Licht für eine entsprechende Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien. Die überarbeiteten Vorschriften gelten wie bisher für Rundfunkanstalten, werden aber auf Online-Video-Dienste wie Netflix, YouTube oder Facebook sowie für das Live-Streaming auf Videoplattformen ausgeweitet – als Reaktion auf die veränderten Mediengewohnheiten.
Dadurch verspricht sich die EU unter anderem einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz. Außerdem gibt es neue Regeln für Werbung.
Weiter soll die Richtlinie Inhalte verbieten, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus aufrufen. Genauso werden kostenlose Inhalte, die Gewalt oder Pornografie enthalten, strengen Regeln unterworfen.
Video-Sharing-Plattformen sollen darüber hinaus schnell reagieren, wenn Inhalte von Nutzern als schädlich gemeldet werden. Dafür müssen Plattformen zukünftig transparente, einfache und wirksame Mittel schaffen, damit Nutzerinnen und Nutzer Inhalte melden oder markieren können. Ebenfalls eingeführt werden müssen technische Lösungen zur Beschreibung der Inhalte gehosteter Videos und zur Nachverfolgung beanstandeter Videos.
Es sollen auch Maßnahmen ergriffen werden, damit Kindern weniger Werbung für ungesunde Lebensmittel oder Getränke angezeigt wird. Produktplatzierung und Teleshopping werden in Kinderprogrammen verboten.
Die neuen Vorschriften sehen weiterhin eine maximale Werbequote von 20 Prozent für den täglichen Sendezeitraum zwischen 6 und 18 Uhr vor. Die Sender können flexibel entscheiden, wann in diesem Zeitraum Werbung gezeigt wird. Zwischen 18 und 0 Uhr wird ein Prime-Time-Fenster eingerichtet, auch hier darf die Werbung nur maximal 20 Prozent der Sendezeit beanspruchen.
Statt jedoch wie bisher höchstens zwölf Minuten pro Stunde, dürfen die Rundfunkanstalten in der Zeit zwischen 18 und 24 Uhr 72 Minuten Werbung frei verteilen, dabei aber das Programm höchstens alle 30 Minuten unterbrechen.
Wenn formal noch die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben, muss jedes Land die Vorgaben in eigene Gesetze gießen, die bis voraussichtlich Herbst 2020 in Kraft getreten sein müssen. [jrk/dpa]
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