Die Medienanstalten haben nun einen Entwurf zur Plattformregulierung vorgelegt. Darin fordern sie die Ausweitung der Regulierung auch auf EPG, Senderlisten der Geräte sowie die Empfehlungssysteme von Smart-TVs.
Die Plattformregulierung stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Medienanstalten dar. Auf dem DLM-Symposium in Berlin haben die Medienwächter nun die Ausweitung der Regelungen auf alle Benutzeroberflächen gefordert, weil auch diese Regulierung notwenig machen würde. So wollen die Medienwächter auch die Aufsicht über für die Senderlisten der Geräte, den EPG sowie die Empfehlungssysteme von Smart-TVs erhalten. „Auch Benutzeroberflächen, also Electronic Program Guides, Navigatoren oder Listen, stehen zwischen Nutzern und Programmanbietern“, erklärte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) Siegfried Schneider. „Dadurch können sie den Prozess der freien Meinungsbildung beeinflussen.“
Wie eine derartige Plattformregulierung auszusehen hat, formulierten die Medienwächter in einem Positionspapier, das Thomas Fuchs, Koordinator des Fachausschusses „Netze, Technik, Konvergenz“ der Medienanstalten, vorlegte. „Die Ideen für eine Reform der Plattformregulierung sind schon weit fortgeschritten“, so Fuchs. „Jetzt muss es an die zügige Umsetzung im Gesetz gehen.“ Das neue Positionspapier soll nun der Bund-Länder-AG Plattformregulierung übergeben werden.
Kernbestandteile des Positionspapiers sind dabei neben der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle Benutzeroberfächen der chancengleiche Zugang von Rundfunkangeboten zu Plattformen sowie die Entbürokratisierung. Dem Entwurf zufolge sollen so nicht nur die Senderlisten der Netzbetreiber durch die Medienwächter reguliert werden, sondern auch die von den Geräteherstellern vorprogrammierten Senderlisten. Ferner fordern die Medienwächter in dem Entwurf Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag. Die chancengleichen Einspeisekonditionen sollen klarer verankert werden. [kw]
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