Am Dienstag kündigte der Staatssekretär Gerd Billen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein neues Gesetz für Influencer an. Gegenstand des Gesetzes soll sein, dass nur solche Posts als Werbung zu kennzeichnen sind, für die aufgrund einer Gegenleistung eine Werbeabsicht des Influencers bestehe.
Die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) Cornelia Holsten ist verwundert, da die Rechtssicherheit für Influencer durch ein neues Gesetz nicht verbessert wird. Auch heute gilt eine Kennzeichnungspflicht, wenn eine Werbeabsicht vorliegt.
Gesetzlich geregelt ist dieser Grundsatz sowohl im Rundfunkstaatsvertrag, im Telemediengesetz sowie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Gebot der Werbekennzeichnung gilt unabhängig davon, wo geworben wird.
Bereits 2015 haben die Medienanstalten ihren ersten Leitfaden zur Werbekennzeichnung auf Youtube veröffentlicht und ihn in den folgenden Jahren um weitere Social-Media-Kanäle ergänzt und laufend aktualisiert. [jrk]
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