Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) hat bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) die Zulassung für drei bundesweite Sportspartenprogramme beantragt.
Die DFL besitzt bereits eine Lizenz für das Sportspartenprogramm Sport Kanal. Der Kanal hat seine Arbeit aber noch nicht aufgenommen. In Zukunft möchte die DFL diesen Kanal unter dem Namen Sport Kanal Classic ausstrahlen, wie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) informierte. Ein Großteil der Sendezeit soll mit Aufnahmen von Spielen der ersten und zweiten Bundesliga aus Saisons bestehen, die bereits vollständig abgeschlossen sind.
Die DFL möchte die Beiträge mit inhaltlichen Abweichungen sowie auch zeitversetzt in den weiteren Programmen Sport Kanal Online und Sport Kanal Flex ausspielen.
Die Programminhalte des ganztägigen Programms Sport Kanal Classic sollen unter anderem über Satellit, Kabel, IPTV und Web-TV sowie ausschnittweise über Social-Media-Plattformen, Online-Video-Plattformen oder sonstige Internet-Plattformen verbreitet werden.
Weitere Programminhalte sollen zeitlich begrenzt im Hauptprogramm eines Dritten oder im Wege der Kanal-Partagierung ausgestrahlt werden.
Die KEK hat auf seiner 246. Sitzung entschieden, dass der folgenden Zulassung keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen. [jrk/fp]
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