Medienwächter beanstanden Werbeverstöße bei Sixx und N24

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Privatsender leben von Werbung, bei der Kennzeichnung dieser gehen einige Sender kreative Wege. Zu kreativ waren nach Ansicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) Sixx und N24, bei denen Werbeverstöße beanstandet wurden.

Um für Produkte oder Programme zu werben, gehen die Werbetreibenden oft kreative Wege. Häufig wird dabei jedoch nicht klar, wo eine Sendung im Fernsehen endet und wo die Werbung beginnt. Bei den Sendern Sixx und N24 wurde diese Trennung nicht so genau eingehalten, was die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) in ihrer jüngsten Sitzung am Dienstag beanstandete.

Dabei liegen die Verstöße schon etwas länger zurück, fanden diese doch im Dezember 2015 statt. Bei Sixx wurde dabei gleich zweimal an einem Tag gegen das Gebot der Unterscheidbarkeit von Werbung und Programm verstoßen. Zum einen wurde die Einblendung des Werbelogos „7. Dez – Merry Sixx-Mas“ kritisiert: Hier wurden erst Darstellerinnen der Serie „Desperate Housewives“ gezeigt, von denen einen „Pause“ rief, nach Einblendung des Claims begann der Werbeblock ohne zusätzliche Kennzeichnung.
 
Beim zweiten Fall wurde für „Big Brother“ Werbung gemacht, in dem Spot stand zwar das Wort „Werbung“ als Einblendung, dieser war nach Meinung der Medienwächter allerdings zu wenig dominant, um den Zuschauer zu verdeutlichen, das als nächstes Werbung beginne. Anders der Fall bei N24: Hier wurde in der Sendung „Welt der Wunder“ eine Splitscreenwerbung für die Zeitung „Welt am Sonntag“ nicht als Werbung gekennzeichnet.
 
Große Auswirkungen werden die Beanstandungen für die Sender allerdings nicht haben, diese sollen nur dazu dienen „die Anbieter künftig zu einer gesetzeskonformen Programmgestaltung anzuhalten“, so die ZAK. [buhl]

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3 Kommentare im Forum
  1. Hat die ZAK schon mal Comedy Central geschaut? Dort sind fehlende Werbetrenner mittlerweile an der Tagesordnung.
  2. nach knapp zwei Jahren kommen die erst , ist das nicht schon Verjährt ? keine Straftat nur ein kleiner Werbeverstoß.
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