Der Jahresbericht der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist da. Darin werden unter anderem Forderungen nach mehr Befugnissen laut.
Das lineare Fernsehen verliert vor allem bei der jüngeren Generation weiter an Bedeutung. Angebot und Nutzung von Video-on-Demand-Angeboten und Streaming-Diensten nehmen nicht zuletzt durch die neu auf den Markt drängenden „Big Player“ wie Disney und Apple und Co. deutlich zu. Der anhaltende Abwanderungstrend vom linearen Fernsehen hin zum Schauen auf Abruf veranlasst die KEK zu Forderungen nach mehr Befugnisssen:
„Ob ich einen Beitrag bei einem Fernsehsender anschaue oder in der Mediathek oder bei einem Streaming-Dienst abrufe – der Einfluss auf die Meinungsbildung ist vergleichbar. Trotzdem werden die Abrufangebote gegenwärtig medienkonzentrationsrechtlich nicht erfasst. Die Regulierung muss dringend an die realen Gegebenheiten angepasst werden“, so der Vorsitzende der KEK, Prof. Dr. Georgios Gounalakis.
Während bei den älteren Generationen die Sehdauer steigt, sinkt sie bei den jüngeren Altersgruppen auf Tiefststände ab. Stattdessen konsumieren die Jüngeren zunehmend on demand. Allein schon aufgrund der demographischen Entwicklung ist mit einem kontinuierlichen Rückgang der Nutzungsdauer des linearen Fernsehens zu rechnen.
Die privaten Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL sprechen im Schnitt ein jüngeres Publikum an als ARD und ZDF. Sie sind daher von dem Nutzungswandel besonders betroffen. Mittel- bis langfristig könnte dies laut KEK negative Auswirkungen auf den effektiven Beitrag der privaten Fernsehveranstalter zur Meinungsvielfalt im Fernsehen haben.
Sorge um Programmvielfalt: Drittsendezeiten noch zeitgemäß?
Vor allem die Informationssendungen der Privaten könnten immer weniger jüngere Zuschauer erreichen. Gleiches gilt für Regionalfenster und Drittsendezeiten im Programm von RTL und Sat.1.
Die KEK fordert daher Vielfaltssichernde Maßnahmen. Diese sollten nicht mehr allein den privaten Fernsehsendergruppen aufgebürdet werden. Die Konzentrationskontrolle auf einen Gesamtmeinungsmarkt erstreckt werden. Darüber hinaus sollten laut der Kommission positive vielfaltssichernde Maßnahmen dort zum Einsatz kommen, wo bestimmte Nutzergruppen in erheblichem Umfang erreicht werden können.
Für Video-on-Demand-Plattformen käme etwa das Bereitstellen von informatorischen, sozialen und kulturellen Inhalten in Betracht. Für den Fernsehbereich sei weiter zu überprüfen, ob das Instrument der Drittsendezeiten in der jetzigen Form überhaupt noch zeitgemäß ist.
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