Im Rahmen des Medientreffpunktes Mitteldeutschland in Leipzig haben auch Juristen eine Anpassung des Urheberrechts gefordert. Die gesetzlichen Regelungen müssten der digitalen Welt gerecht werden, um die Interessen der Urheber zu erhalten und die Nutzer zu entkriminalisieren.
Eine Anpassung des Urheberrechtes müsse nach Meinung der Juristen mit der Entwicklung geeigneter Bezahlmodelle einhergehen. Dabei wies Jan Engelmann von Wikimedia Deutschland darauf hin, dass allein der Schutz des kreativen Werkes den Urhebern noch keine Vergütung garantiere.
Der jährliche Schaden durch illegale Downloads könne kaum gesichert berechnet werden, sagte Holger Enßlin von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). So sei es schwer nachvollziehbar, ob der entsprechende Nutzer den Inhalt auch gegen Bezahlung, also auf legalem Wege, heruntergeladen hätte.
„Es geht um mehr als 20 Milliarden Euro jährlich allein in Deutschland“, schätzte er den entstandenen Schaden ein. Ein Fall wie Kino.to, dessen Betreiber derzeit in Leipzig vor Gericht steht, sei daher wichtig, um bestimmte Nutzer dafür zu sensibilisieren, dass ihre Handlungen illegal sind und sie dafür auch strafrechtliche belangt werden können. Zudem werde in der aktuellen Diskussion auch endlich die Seite der Urheber wahrgenommen, welche das Recht hätten, für ihre kreativen Inhalte auch bezahlt zu werden.
Hier sieht Michael Müller von ProSiebenSat.1 noch Handlungsbedarf. So müsste die Erziehung der Internetnutzer im Bereich Medienkompetenz bereits früh darauf ausgerichtet sein, dass kreative Güter einen Wert haben. Der Sendergruppe, die unter anderem auch die Online-Videothek Maxdome betreibt, sei der Schutz von Urheberrechten besonders wichtig, da die Online-Plattform mit dem Verkauf und Verleih geschützter Inhalte letztlich ihr Geld verdiene. „Ein Obsthändler kann auch keine Äpfel verkaufen, wenn am Stand nebenan die Äpfel verschenkt werden“, sagte Müller.
Dem häufig gewählten Argument, dass Filme und Serien deshalb illegal bezogen werden, da sie nicht käuflich zu erwerben sind, hielt Viola Bensinger, deren Kanzlei Olswang unter anderem Produzenten vertritt, entgegen: „Man kann ja auch nicht sagen: Du willst dein Auto nicht verkaufen – dann nehme ich es mir halt so“, sagte sie. Zudem werde schon der Aufbau einer Infrastruktur zur Verwertung intellektueller Leistungen durch illegale Downloads gefährdet.
Gesprochen wurde auch über die sogenannte Kulturflatrate, eine Abgabe, die beispielsweise durch den Internetprovider eingenommen werden könnte. Die Berliner Medienanwältin Antje Karin Pieper verwies dabei auf bereits existierende Modelle. So habe die Humboldt Universität untersucht, wie eine Verteilungsgerechtigkeit bis hin zum Künstler möglich wäre. Pieper betonte, dass sich derzeit am Wertegefühl der Gesellschaft nichts Wesentliches verändert habe. Dennoch sei auch sie für eine Anpassung des Urheberrechts. „Auch das geistige Eigentum und die Persönlichkeitsrechte sind in Europa grundrechtlich geschützt“, sagte die Medienanwältin. [rh]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com