„Was ist Meinungsmacht?“ Diese Frage stellten sich die Teilnehmer eines Diskussionsforum zur Medienkonzentration am Mittwoch auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig – auch am Fall Silvio Berlusconi.
Klaus-Peter Potthast, Leitender Ministerialrat und Beauftragter für Medienpolitik der Bayerischen Staatskanzlei, sagte auf der Diskussionsrunde „Medienkonzentration – Neue Ansätze und Anreizmodelle für die Vielfalt“, dafür gebe es kein Konzept. Auch eine Soap sei meinungsbildend. Generell fehlten empirische Erkenntnisse über den Begriff Meinungsmacht. Die Kommunikationswissenschaftler hätten hierzu noch keine klaren Aussagen geliefert.
Dieter Dörr, Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), erklärte, es werde immer von Medienkonzentrationsrecht und Meinungsmärkten gesprochen. Das sei verwirrend. „Es geht um die Sicherung von Meinungsvielfalt“, betonte Dörr. Das habe das Verfassungsgericht von Anfang an gefordert. Aus historischen Gründen habe man sich hier auf den Rundfunk konzentriert.
Dazu sagte Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik der Mediengruppe RTL Deutschland, das Medienkonzentrationsrecht sei im Schwerpunkt ein Fernsehrecht. „Würden Google und Bertelsmann morgen fusionieren, käme es gar nicht zur Anwendung“. Das zeige, dass viele Fragen – beispielsweise im Online-Bereich – nicht gelöst seien.
„Es ist auch richtig, am Fernsehen anzuknüpfen“, warf Dörr ein. Wer heute sage, Fernsehen sei kein Leitmedium mehr, müsse sich einmal die Zahlen ansehen. Die Forderung, Internet-Fernsehen zu berücksichtigen, sei „juristischer Unsinn“. Vieles dort habe nichts mit Meinungsmacht zu tun. Dagegen sagte Dr. Potthast, der Gesetzgeber werde gar nicht daran vorbei kommen, hier eine Regelung zu schaffen. Die Meinungsmacht einer Tagesschau im Internet sei die gleiche wie die im normalen Fernsehen.
„Wir reden hier nicht über irgendeine Lapalie“, warf Dörr ein. Am Beispiel Italien könne man erkennen, was zu viel Meinungsmacht und Medienkonzentration bedeute. Ohne Meinungsvielfalt komme die Demokratie nicht aus. Bei einer Reform des Medienkonzentrationsrechts gebe es keine Zuständigkeit des Bundes mehr. Hier seien nur noch die Länder verantwortlich, was ihnen Spielräume eröffne. [ar]
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