Die Staatskanzleien der Bundesländer streben mit dem nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch eine Reform des umstrittenen Medienkonzentrationsrechts an. Demnach sollen die Landesmedienanstalten in die Lage versetzt werden, im Zweifelsfall umstrittene Übernahmen auf dem Mediensektor gegen die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) durchzuboxen.
Als 2005 die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) den Kauf von ProSiebenSat.1 durch Axel Springer untersagte, weil sie ein zu große Konzentration der Meinungsmacht in den Händen des Springer-Konzerns befürchtete, sorgte dies für Kritik in der Politik und bei den Landesmedienanstalten.Statt dessen übernahmen damals die Investoren KKR und Permira die Sendergruppe. Die seinerzeit stark kritisierte Entscheidung der KEK war im Februar diesen Jahres nachwirkend vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof gekippt worden. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Samstag berichtete, wollen die Bundesländer die umstrittene Medienkonzentrationskontrolle nun mit dem nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag reformieren.
Sollte demnach die KEK künftig eine Übernahme von Medienhäusern verbieten, hätten die Direktoren der Landesmedienanstalten die Möglichkeit, diese mit einer Dreiviertelmehrheit trotzdem durchzuboxen, sollte ansonsten der Wegfall dieser Medien drohen.
Auf eine Neuregelung drängt unterdessen auch die Mediengruppe RTL Deutschland. Diese hatte im Januar 2011 dank der Sendung „Ich bin ein Star, holt mich hier raus!“ einen Marktanteil von 27 Prozent beim Gesamtpublikum. Laut KEK herrscht jedoch eine Meinungsmacht vor, wenn der TV-Marktanteil bei 30 Prozent liegt beziehungsweise bei 25 Prozent, wenn ein Unternehmen aus einem „verwandten Markt“ beteiligt ist. Sollten diese Marken erreicht werden, darf die KEK im Zweifelsfall sogar Unternehmen zerschlagen. Laut RTL solle deshalb mildernd angerechnet werden, wenn Sender Nachrichten und Informationsprogramme ausstrahlen. [ps]
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