Medienkontrolle: „Bild“-Livestreams sind Rundfunk

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die „Bild“-Zeitung darf ihre Livestreams im Internet nur weiter anbieten, wenn sie dafür eine Sendelizenz bekommt. Das Medienhaus Axel Springer will sich jedoch dagegen wehren.

Die Angebote „Bild live“, „Die richtigen Fragen“ und „Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ seien als Rundfunk einzustufen, weil sie regelmäßig anhand eines Sendeplans ausgestrahlt würden und auf zeitgleichen Empfang ausgelegt seien. Das entschied die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).

Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ein Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Medieanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) vorliege, müssten die Streams untersagt werden, hieß es in einer Mitteilung der Medienanstalten am Mittwoch.

MABB-Direktorin Anja Zimmer erklärte, das „Bild“-Angebot erfülle die Kriterien eines Rundfunkangebots: Es werde live übertragen, sei redaktionell gestaltet, habe eine Reichweite von mehr als 500 Zuschauern und werde regelmäßig nach einem Sendeplan im Netz angeboten. In Vorgesprächen habe die MABB die „Bild“-Verantwortlichen darauf hingewiesen, dass für solche Streaming-Angebote eine Sendelizenz notwendig sei. Ansonsten müsse das Angebot vom Netz genommen werden.

Das Medienhaus Axel Springer („Bild“, „Die Welt“) widersprach der Darstellung. Die genannten Formate seien in ihrer aktuellen Ausgestaltung kein zulassungspflichtiger Rundfunk, wie es der Rundfunkstaatsvertrag vorsehe. Sie seien weder zum zeitgleichen Empfang bestimmt noch würden sie nach einem Sendeplan verbreitet. Die Entscheidung der ZAK sei daher für unzutreffend. „Sobald ein Bescheid der MABB vorliegt, der die Entscheidung der ZAK umsetzt, werden wir prüfen, wie wir darauf reagieren“, erklärte ein Sprecher.

[dpa]

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4 Kommentare im Forum
  1. Zitat" Es werde live übertragen, sei redaktionell gestaltet, habe eine Reichweite von mehr als 500 Zuschauern und werde regelmäßig nach einem Sendeplan im Netz angeboten." Und warum benötigen solche "Sendungen" eine Genehmigung der MABB? Welchen Vorteil sollte das unserer Gesellschaft bringen? Ich erkenne keinerlei Nutzen bei solch einer Pflicht. Ist das nur Geltungssucht der MABB? Müssen wöchentliche Live-Podcasts mit mehr als 500 Zuhörern auch eine Rundfunklizenz beantragen?
  2. Wenn das wirklich so ist, wäre das natürlich absolut grotesk. Die MABB hat überhaupt keinen Anspruch auf Gelder von Youtubern oder Podcastern. Wenn diese durch Werbung o.ä. Geld verdienen, haben die die jeweiligen Steuern auf ihr Einkommen zu zahlen. Mehr aber nicht. Das weltweite Netz ist auf keine altertümliche Institution aus old Germany angewiesen. Was passiert den mit Youtubern aus Deutschland, die ohne Lizenz über 500 Zuschauer haben? Wird denen der Internetzugang gesperrt?
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