Netflix unterliegt derzeit kaum Regulierungen, während der Rundfunk streng reglementiert ist. Wie sollen die Medienwächter mit dieser Ungleichheit umgehen? Das Medienforum NRW versuchte, Antworten zu geben.
Auf dem Medienforum NRW 2016 wurde am Dienstag über die Rundfunkregulierung diskutiert. Während Netflix, YouTube und Co lediglich dem Telemediengesetz unterliegen, gelten für TV-Sender schärfere Regeln. Das sorgt letztendlich für verzerrte Wettbewerbsbedingungen. Unter der Moderation von Dr. Anja Bundschuh (Hartmut Schultz Kommunikation) wurde beim Panel „Rundfunkregulierung auch für Online-Videos?“ die Thematik genauer beleuchtet.
Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain (Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht an der Universität Köln) sagte in seinem Impulsreferat, der Rundfunk habe sein Alleinstellungsmerkmal verloren, weswegen das „Sonderregulierungsrecht“ des Rundfunks überdacht gehöre. Er forderte eine stärkere Differenzierung der Regulierung, die sich nach Breitenwirkung und Wirkungspotential für die Meinungsvielfalt in verschiedene Regulierungsniveaus gliedert.
Ein grundlegendes Überdenken der Rundfunkregulierung forderte auch Dr. Jürgen Brautmeier (Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen LfM). Er forderte, Regulierungsinstitutionen wie die Landesmedienanstalten künftig international aufzustellen, damit sie in der europäischen Debatte Gehör finden. Zu wenig in die europäische Medienregulierung eingebunden sieht auch Malte Krückels (Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter des Freistaats Thüringen beim Bund) die Länder. Er kritisierte außerdem die rechtliche Unterscheidung zwischen linearen und non-linearen Medien, die nicht länger den Markt-Realitäten entsprechen würde.
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