Die Kabelanbieter sehen sich durch die Verpflichtung, für die Einspeisung von TV-Programmen in ihre Kabelnetze Urheberrechtsgebühren zu bezahlen, im Vergleich zur Konkurrenz klar im Nachteil – zu unrecht, wie Medienberater Heiko Hilker gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.
Die Kabelnetzbetreiber fühlen sich bereits seit längerem durch das Urheberrechtsgesetz diskriminiert. Denn im Gegensatz zu anderen Übertragungswegen wie Funkausstrahlung und Satellit schreibt ihnen §20b vor, die Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen für die Kabelweitersendung ihrer Programme zu vergüten. Von einer Benachteiligung, wie sie die Kabelunternehmen empfinden, kann jedoch keine Rede sein, wie Heiko Hilker, Medienberater und ehemaliger Abgeordneter der Partei Die Linke, gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.
Auf den ersten Blick sehe es zwar so aus, als würden die Kabelnetzbetreiber unzulässig finanziell belastet, doch auf den zweiten Blick sei klar, dass „die Kabelübertragung nicht mit der Satellitenübertragung gleichzusetzen“ ist, so der Medienberater. Da die Betreiber von Satelliten und terrestrischen Sendenetzen lediglich die Übertragungskapazitäten an die Senderunternehmen für die originäre Sendung ihrer Inhalte vermieten, handele es sich rechtlich bei diesen Verbreitungswegen um eine eigene Erstausstrahlung des Senders.
Bei den Kabelunternehmen sei dies anders. „Diese Erstübertragung schafft – rechtlich gesehen – die Voraussetzung, dass Kabelnetzbetreiber diese Programme weiter verbreiten können“, erklärte Hilker und wies dabei darauf hin, dass die Kabelunternehmen nur die von anderen ausgestrahlten Signale nutzen, um diese neu zusammenzustellen und dann Dritten anzubieten. „Die Kabelnetzbetreiber verfolgen also einen grundlegend anderen Geschäftsansatz, aus dem sich auch eine andere urheberrechtliche ‚Bewertung‘ ergibt“, so die Ansicht des Politikers. Da die Kabelnetzbetreuber mit ihrem Geschäftsmodell einen Mehrwert erzeugen, müssten auch die Urheber von den dadurch generierten Einnahmen profitieren.
Demnach sieht Hilker auch die Technologieneutralität bei den aktuellen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gewährleistet. „Ich kann doch die Bedingungen für Satellitenbetreiber und Betreiber terrestrischer Sendenetze nur dann mit den Kabelnetzbetreibern gleichsetzen, wenn die Kabelnetzbetreiber entweder die TV-Programme den Endkunden kostenlos anbieten oder die Satellitenbetreiber zusätzliche entgeltliche Leistungen – wie zum Beispiel Plattformen – anbieten“, so der Medienberater. In diesem Fall müssten auch diese Anbieter schon heute Urheberrechtsabgaben zahlen.
Die umstrittenen Urheberrechtsgebühren für die Einspeisung von TV-Programmen in Kabelnetzen steht derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf dem Prüfstand. Ein kleiner Kabelnetzbetreiber aus der Nähe von Berlin war auf rechtlichem Wege gegen die Forderungen einer Urheberrechtsberwertungsgesellschaft vorgegangen. In den ersten beiden Instanzen war das Unternehmen gescheitert, doch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fand der Kabelanbieter Gehör. Der zuständige erste Zivilsenat scheint sich mit der Frage der Urheberrechtsgebühren für Kabelnetzbetreiber auseinandersetzen zu wollen, hat die Frage zur Vorentscheidung aber zunächst dem EuGH vorgelegt.
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