Der Österreichische Rundfunk (ORF) muss sein TV-Programm deutlich umbauen, denn wie die Medienbehörde KommAustria nun entschied, erfüllen die beiden Sender ORF1 und ORF2 nicht die Bedingungen für ein Vollprogramm und verstoßen damit gegen das Gesetz. Der ORF will gegen den Beschluss klagen.
Ein harter Schlag für den Österreichischen Rundfunk: Eigentlich wollten die Privatsender nur nachweisen, dass die beiden TV-Sender ihr Programm aus Kultur, Information, Sport und Unterhaltung nicht so ausgewogen aufgestellt haben, wie es das Gesetz vorschreibt. Die Regulierungsbehörde KommAustria ging noch einen Schritt weiter: sie stimmte dem Vorwurf der Privaten nicht nur zu, sondern entschied darüber hinaus, dass der ORF im Untersuchungszeitraum von Januar bis August 2011 nicht die Kriterien für ein Vollprogramm erfüllt habe und somit gegen das Gesetz verstoßen habe. Das berichtete der „Standard“ am Freitag.
Diese schreiben vor, dass ORF1 und ORF2 jeweils drei der vier Programmkategorien bedienen müssen. Fällt eine dieser Themenschwerpunkte raus, muss er auf dem anderen Sender vertreten sein. Daran hält sich der ORF zwar, doch die prozentuale Gewichtung entspricht keineswegs den von der Behörde entwickelten Anforderungen. So bestreitet ORF1 über 80 Prozent seines Programms mit Unterhaltung, angemessen sind für eine Kategorie aber maximal zwei Drittel.
Während die Unterhaltungssparte bei ORF1 deutlich überproportional vertreten ist, kommt die Kultur deutlich zu kurz: mit einem von der KommAustria im Untersuchungszeitraum ermittelten Anteil von 0,13 Prozent liegt der Wert weit von dem Mindestanteil von zehn Prozent Sendezeit entfernt. Bei ORF2 ist die Verteilung etwas ausgewogener: Während Information (54,29 Prozent) und Unterhaltung (38,81 Prozent) den Löwenanteil bestreiten, sind Kultur (6,44 Prozent) und Sport (0,46 Prozent) zum Teil unterpräsentiert.
Der ORF zeigte sich angesichts des „unfassbaren Bescheids“, wie ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz die Entscheidung beurteilte, empört und betonte, dass man sich mit „allen rechtlichen Mittel gegen diesen erstmaligen inhaltlichen Eingriff in die Programmgestaltung zur Wehr“ setzen werde. Nach Ansicht von Wrabetz verstoße die Entscheidung gegen die Meinungs- und Rundfunkfreiheit und stelle die Unabhähigkeit des ORF von staatlichen Behörden in Frage. „Wir werden verhindern, dass in Österreich Programm von der staatlichen Medienbehörde gemacht wird“, so der ORF-Generaldirektor.
Darüber hinaus bewertete der ORF die angeführten Werte in einer offiziellen Stellungnahme vom Montag als vollkommen inakzeptabel, Publikum und Experten hätten bereits mehrfach bestätigt, dass der ORF „wie kaum ein anderer europäischer öffentlich-rechtlicher Sender“ seinen Auftrag erfülle, hieß es weiter. Die von der KommAustria zu Rate gezogenen Gutachten seien methodisch fragwürdig, die vom ORF vorgelegten Analysen seien derweil gar nicht beachtet worden, so die Kritik.
Zudem habe die Behörde für die Begründung ein „abstraktes, starres und vor allem nicht im ORF-Gesetz vorgesehenes Rechenmodell mit einem engen, international unüblichen Kulturbegriff“, so Wrabetz weiter. Dies müsse in einem Berufungsverfahren hinterfragt werden. Der ORF will nun gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Sollte der Beschluss der KommAustria allerdings auch in den weiteren Instanzen Bestand haben, wäre der ORF gezwungen, seinen ersten TV-Kanal deutlich umzuprogrammieren. [fm]
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