Die Vertreter der Landesmedienanstalten haben während ihrer Gesamtkonferenzam 23. November mehr barrierefreie Angebote im privaten Rundfunk gefordert. Die Barrierefreiheit sei nicht nur Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
Die Gremienvorsitzenden und Leiter der Landesmedienanstalten haben während ihrer Veranstaltung betont, dass die privaten Rundfunkanbieter in der Verantwortung stünden, ihre Programme so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. In einer Mitteilung vom Freitag betonten die Anstalten, dass die Privatsender im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages auch diesen Anspruch erfüllen müssten.
Im Hinblick auf den Rundfunkstaatsvertrag und die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, welche von den Veranstaltern mehr Angebote für behinderte Rundfunknutzer fordern, riefen die Landesmedienanstaltern die Privatsender auf, diese Vorgaben umzusetzen. So könnten beispielsweise TV-Programme vermehrt mit Untertiteln versehen werden, damit diese auch von Hörgeschädigten genutzt werden können.
In der Gesamtkonferenz (GK) beraten die Direktorenkonferenz und die Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten gemeinsam Fragen der Programmentwicklung im privaten Hörfunk und Fernsehen. Hier sollen Angelegenheiten beschlossen werden, die für das duale Rundfunksystem von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind. Zudem will die GK bei etwaigen Kompetenzkonflikten zwischen den Kommissionen vermitteln. [rh]
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