
Leipzig -Bisher ist lediglich im Sächsischen Privatrundfunkgesetz festgelegt,dass die Übertragung von Rundfunkprogrammen und vergleichbaren Telemedien in Sachsen ausschließlich in digitaler Technik spätestens ab 1. Januar 2010 erfolgt.
Wieso bisher keine weiteren Rundfunkveranstalter aus anderen Bundesländern Handlungsbedarf für eine gesetzliche Änderung sehen, erklärt Martin Heine, Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA), im Interview mit DIGITAL FERNSEHEN damit, dass das für Sachsen-Anhalt geltende Mediengesetz bereits eine Digitalisierungsvorgabe enthalte.
Demnach müsse die terrestrische Übertragung von Rundfunkprogrammen und Telemedien in Sachsen-Anhalt spätestens bis 1. Januar 2015 ausschließlich in digitaler Technik erfolgen.“Dies ist eine klare gesetzliche Regelung, so dass eine gesetzliche Änderung nicht erforderlich ist“, so Heine gegenüber DF.
Heine gibt zudem zu bedenken, dass „eine gesetzliche ‚Deadline‘ für die analoge Rundfunkübertragung via Satellit mangels Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich“ sei. „Es ist vielmehr Sache der Rundfunkveranstalter, ob diese weiterhin eine entsprechende Übertragung bei Astra beauftragen.
Hierbei sollte nicht zuletzt die Zahl der ‚analogen Satellitenhaushalte‘ berücksichtigt werden, die bei einer Abschaltung des analogen Signals zu finanziellen Aufwendungen (zumindest Set-Top-Box) gezwungen werden“, erklärt Heine. Notwendig sei „ein verbraucherfreundlicher Umstieg“. [cg]
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